Kurzübersicht & Glossar zu den AGB der SAMS GYM GmbH
(Bitte beachten: Diese Übersicht und das Glossar dienen ausschliesslich zur schnellen, vereinfachten Information und sind rechtlich unverbindlich. Massgeblich und rechtlich bindend sind allein die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, die Sie unten finden. Aktuelle Version: 2.2 vom 27.04.2025)
Kurzübersicht – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Persönlich: Ihre Mitgliedschaft und Ihr Zutrittsschlüssel sind ausschliesslich für Sie persönlich bestimmt und nicht übertragbar.
- Vertragsende:
- Standard-Abos: Enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Flat-Abos: Verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch monatlich. Eine aktive Kündigung durch Sie ist notwendig! (Kündigungsfrist: 7 Tage vor nächstem Zahlungstermin).
- Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich durch Zahlung der restlichen Monatsraten. Trainingsrecht bleibt erhalten.
- Ausserordentliche Kündigung (Härtefall): Unter strengen Bedingungen und mit Nachweis bei wichtigen Gründen (z.B. längerfristige Sportunfähigkeit, weit entfernter Umzug). Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos ab 12 Monaten Laufzeit (siehe Glossar & vollständige AGB).
- Abo-Pause (Time Stop): Nur bei Flat-Abos möglich. Antrag ist nötig. Kann begründet (kostenlos, z.B. Krankheit, Militär) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein. Wirkt sich auf das Enddatum der Mindestlaufzeit aus.
- Zahlungen: Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug drohen Gebühren und eine Sperrung des Zutritts, im Extremfall Inkasso und Kündigung.
- Training & Regeln: Training erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hausordnung und Verhaltensregeln sind zu beachten. Privatsphäre anderer respektieren (Filmen/Fotografieren anderer ist strikt verboten!).
- Sicherheit: Zutritt nur mit Ihrem persönlichen Schlüssel. Die Studios sind videoüberwacht (Regeln und Löschfristen beachten).
- AGB-Änderungen: Sie werden mindestens 30 Tage im Voraus informiert (E-Mail/Aushang). Bei Widerspruch kann SAMS GYM kündigen.
Glossar – Wichtige Begriffe einfach erklärt:
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die rechtlich bindenden und detaillierten Regeln Ihres Vertrags mit SAMS GYM.
- Standard-Abonnement: Ein Abonnement mit einer festen, im Voraus bestimmten Laufzeit (z.B. 6 oder 12 Monate), das nach Ablauf dieser Frist automatisch endet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich und eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nicht möglich.
- Flat-Abonnement: Ein Abonnement (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“), das nach einer anfänglichen Mindestlaufzeit automatisch monatlich weiterläuft, bis es vom Mitglied aktiv gekündigt wird.
- Mindestlaufzeit: Die anfängliche feste Dauer eines Flat-Abonnements (z.B. 12 Monate beim ALL IN ONE Flat), während der das Mitglied zur Zahlung verpflichtet ist. Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Flat-Abonnement ordentlich monatlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit basiert auf einer bestimmten Anzahl von Monaten aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.
- Ordentliche Kündigung: Die normale Beendigung eines Flat-Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin).
- Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Die Möglichkeit, ein Flat-Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu beenden, indem die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit auf einmal bezahlt werden (gemäss AGB Ziffer 5.2.2). Das Training ist bis zu diesem ursprünglichen Enddatum weiterhin möglich.
- Ausserordentliche Kündigung: Eine Kündigung des Vertrags aus einem wichtigen Grund (siehe Härtefall) vor dem regulären Vertragsende. Nur unter bestimmten, strengen Bedingungen und mit Nachweis möglich. Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
- Härtefall: Ein wichtiger Grund, der unter Umständen eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt (gemäss AGB Ziffer 5.3.1), z.B. längerfristige, nachgewiesene Sportunfähigkeit oder ein definitiver Umzug über eine bestimmte Distanz.
- Time Stop: Die Möglichkeit, Ihr Flat-Abonnement für eine bestimmte Zeit zu pausieren. Ein genehmigter Time Stop unterbricht die Zahlungspflicht und das Trainingsrecht, verlängert aber die Dauer, bis die Mindestlaufzeit erfüllt ist. Kann begründet (z.B. Krankheit, kostenlos) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein.
- Zutrittsschlüssel: Ihr persönlicher Zugang zum Studio, entweder als physische Karte oder digitale Zugangsdaten via Smartphone-App.
Für alle Details und die rechtlich verbindlichen Regelungen lesen Sie bitte die vollständigen AGB unten sorgfältig durch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH
Version 2.2 | Datum: 27.04.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SAMS GYM GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Mitglied“ genannt) und gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.
- Anwendungsbereich & Geltung
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Trainingseinrichtungen und der damit verbundenen Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.
1.2. Der Vertrag zwischen SAMS GYM GmbH und dem Mitglied ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
1.3. Alle unter dem Namen „Coaching by Tatjana“ verkauften Produkte und Dienstleistungen gehören zur SAMS GYM GmbH und unterliegen, soweit anwendbar, ebenfalls diesen AGB.
- Vertragsgrundlagen & Mitgliedschaftstypen
2.1. Richtigkeit der Angaben: Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung korrekte Angaben zu machen. SAMS GYM behält sich das Recht vor, bei falschen Angaben vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
2.2. Bereitstellung der Trainingsgeräte: Mit der Aushändigung des Zutrittsschlüssels stellt SAMS GYM dem Mitglied die Trainingsgeräte in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zur Verfügung.
2.3. Einweisung in die Geräte: Im Rahmen des Vertragsabschlusses besteht für das Mitglied die Möglichkeit, eine grundlegende Einweisung in die Nutzung der Trainingsgeräte bei SAMS GYM zu erhalten.
2.4. Mitgliedschaftstypen: SAMS GYM bietet verschiedene Mitgliedschaftstypen an, die sich insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Beendigungsmodalitäten unterscheiden:
- Standard-Abonnements: Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit (z.B. 6, 12 oder 24 Monate), die automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit enden und keiner Kündigung bedürfen (siehe Ziffer 5.1).
- Flat-Abonnements: Verträge (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“), die eine anfängliche Mindestlaufzeit haben und sich nach deren Ablauf automatisch monatlich verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden (siehe Ziffer 5.2).
Eine Änderung des vereinbarten Mitgliedschaftstyps oder eine sonstige Anpassung des laufenden Vertrags kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen SAMS GYM und dem Mitglied vereinbart werden. Die Konditionen einer solchen Vertragsanpassung werden stets individuell festgelegt und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Vertragsabschluss (Online)
Beim Abschluss eines Vertrags über unsere Webseite erfolgt der Vertragsschluss in folgenden Schritten:
3.1. Auswahl des Angebots: Der Kunde wählt das gewünschte Abonnement oder Produkt aus und legt es gegebenenfalls in einen virtuellen Warenkorb.
3.2. Eingabe der Daten: Der Kunde gibt die für den Vertragsabschluss erforderlichen persönlichen Daten ein.
3.3. Bestätigung der AGB und ggf. Datenschutzbestimmungen: Vor dem Absenden der Bestellung muss der Kunde bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ggf. die Datenschutzerklärung der SAMS GYM GmbH gelesen und akzeptiert hat. Dies erfolgt durch aktives Setzen eines Häkchens in einem dafür vorgesehenen Kontrollkästchen. Ein Link zu den aktuellen AGB und ggf. der Datenschutzerklärung wird gut sichtbar bereitgestellt.
3.4. Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung: Durch Klicken auf den Button mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
3.5. Bestellbestätigung: Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde von SAMS GYM eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält eine Zusammenfassung der Bestellung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellbestätigung von SAMS GYM an den Kunden versendet wurde.
- Zutritt zum Studio
4.1. Zutrittsschlüssel: Jedes Mitglied erhält einen persönlichen Zutrittsschlüssel (physische Karte oder digitale Zugangsdaten), der für die Nutzung der SAMS GYM Studios erforderlich ist und nicht auf Dritte übertragbar ist. Ohne den Zutrittsschlüssel kann SAMS GYM den Zutritt zum Studio verweigern. Die Nutzung der zugehörigen App unterliegt gegebenenfalls separaten Nutzungsbedingungen.
4.2. Arten des Zutrittsschlüssels: Beim Kauf eines Abonnements kann das Mitglied zwischen einer Schlüsselkarte (einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 29.–; bei Verlust der Karte fällt die Gebühr erneut an) oder einem Smartphone-Schlüssel (wiederkehrende Lizenzgebühren, Details gemäss aktueller Preisliste oder Vertragsbestätigung) wählen.
4.3. Verantwortung für den Zutrittsschlüssel: Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seines Zutrittsschlüssels verantwortlich und muss Verlust oder Diebstahl unverzüglich melden.
4.4. Zutritt ohne Abonnement: Personen ohne gültiges Abonnement haben – auch in Begleitung eines Mitglieds – nur nach vorheriger Anmeldung Zutritt.
- Beendigung des Vertrags
Übersicht der Beendigungsarten:
- Standard-Abonnements mit fester Laufzeit enden automatisch. Eine vorzeitige oder ausserordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme der ausserordentlichen Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen gemäss Ziffer 5.3 für Standard-Abos mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
- Flat-Abonnements verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch monatlich und müssen aktiv gekündigt werden. Für Flat-Abos sind die Ordentliche Kündigung (nach Mindestlaufzeit), die Vorzeitige Kündigung (vor Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten) und die Ausserordentliche Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen möglich.
- Für Abonnements gemäss Ziffer 5.4 (kurze feste Laufzeit, Einzeleintritte, Mehrfachkarten) sind jegliche Formen der vorzeitigen Kündigung ausgeschlossen.
5.1. Beendigung von Standard-Abonnements: Abonnements mit fester Laufzeit müssen nicht gekündigt werden und enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Der Zutrittsschlüssel wird nach Ablauf gesperrt.
5.2. Regelungen für Flat-Abonnements:
5.2.1. Mindestlaufzeit, Verlängerung und Ordentliche Kündigung: Flat-Abonnements verpflichten das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Raten für eine bestimmte Mindestanzahl von Monaten aktiver Mitgliedschaft (nachfolgend „Mindestlaufzeit“). Diese Mindestlaufzeit stellt den garantierten Vertrags- und Umsatzzeitraum dar. Sie beträgt beim ALL IN ONE Flat 12 Monate aktiver, bezahlter Mitgliedschaft und beim ALL IN ONE Flat-Flex einen Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft. Nach Erfüllung der Mindestlaufzeit verlängern sich Flat-Abonnements automatisch monatlich um einen weiteren Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft, sofern sie nicht gemäss den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung dieser Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit muss mindestens 7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin bei SAMS GYM eingehen. Die Kündigung kann entweder über das dafür vorgesehene elektronische Formular oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH erfolgen. Massgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei SAMS GYM. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt in diesem Fall nicht.
5.2.2. Vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten: Eine vorzeitige Kündigung eines Flat-Abonnements vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ebenfalls möglich und kann entweder über das dafür vorgesehene elektronische Formular oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH erfolgen. Bei dieser Art der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit sofort als Einmalzahlung fällig. Der Kunde behält jedoch das Recht, die Trainingseinrichtungen im Studio bis zu dem Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Mindestlaufzeit (Anzahl bezahlter Monate) erfüllt worden wäre (z.B. bis zum Ende der 12 Monate beim ALL IN ONE Flat), weiterhin zu nutzen.
5.3. Ausserordentliche Kündigung in Härtefällen: Eine ausserordentliche Kündigung eines Abonnements kann in nachgewiesenen Härtefällen aus wichtigen Gründen gewährt werden. Diese Regelung gilt für Flat-Abonnements sowie für Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
5.3.1. Gründe: Wichtige Gründe sind insbesondere (die Anerkennung eines Härtefalls basiert auf der sorgfältigen Prüfung der eingereichten Nachweise durch SAMS GYM):
- Länger anhaltende Krankheit oder Unfall, die nachweislich zu langfristiger Sportunfähigkeit führen (mindestens entsprechend der verbleibenden Vertragslaufzeit).
- Ein definitiver Wohnsitzwechsel an einen Ort, der nachweislich mehr als 35 Minuten Fahrzeit mit dem Auto und mehr als 50 km Distanz vom nächstgelegenen Standort von SAMS GYM entfernt liegt (massgeblich ist die Berechnung der schnellsten/kürzesten Route mit dem Auto gemäss einem gängigen Online-Kartendienst zum nächstgelegenen Standort von SAMS GYM).
Andere Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung aus Härtefallgründen. Eine ausserordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Gründe bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder vorhersehbar waren.
5.3.2. Verfahren: Das begründete Gesuch um ausserordentliche Kündigung in einem Härtefall ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. ärztliches Zeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Meldebestätigung) bei SAMS GYM einzureichen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäss Ziffer 5.3.1 liegt beim Mitglied. Die Einreichung erfolgt:
- Für Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
- Für Flat-Abonnements: entweder über das dafür vorgesehene elektronische Formular oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
5.3.3. Zeitpunkt der Vertragsbeendigung: Wird das Gesuch um ausserordentliche Kündigung von SAMS GYM genehmigt und liegt ein wichtiger Grund gemäss Ziffer 5.3.1 vor, endet der Vertrag in der Regel mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt der schriftlichen Genehmigung durch SAMS GYM.
5.3.4. Finanzielle Folgen:
Bei Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: Bei Genehmigung der ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 5.3.2 und Vorliegen der Gründe gemäss Ziffer 5.3.1 erfolgt eine allfällige Rückerstattung gemäss den folgenden Tabellen a) oder b), berechnet auf Grundlage des ursprünglichen Abonnementpreises. Eine Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 5.3.5 wird ggf. von einem allfälligen Rückerstattungsbetrag abgezogen.
a) Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit:
- Monat: 50 % Rückerstattung
- Monat: 40 % Rückerstattung
- Monat: 30 % Rückerstattung
- Monat: 25 % Rückerstattung
- Monat: 15 % Rückerstattung
- Monat: 10 % Rückerstattung
- Ab dem 7. Monat: keine Rückerstattung
b) Abonnement mit 24 Monaten Laufzeit:
- und 2. Monat: 50 % Rückerstattung
- und 4. Monat: 40 % Rückerstattung
- und 6. Monat: 30 % Rückerstattung
- und 8. Monat: 25 % Rückerstattung
- und 10. Monat: 15 % Rückerstattung
- und 12. Monat: 10 % Rückerstattung
- Ab dem 13. Monat: keine Rückerstattung
Bei Flat-Abonnements: Bei Genehmigung der ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 5.3.2 und Vorliegen der Gründe gemäss Ziffer 5.3.1 endet die Zahlungspflicht mit Wirksamkeit der Kündigung gemäss Ziffer 5.3.3. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für angebrochene oder vergangene Zeiträume erfolgt nicht. Eine Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 5.3.5 wird ggf. fällig.
5.3.5. Bearbeitungsgebühr bei ausserordentlicher Kündigung in Härtefällen: Bei Genehmigung der ausserordentlichen Kündigung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– nur dann fällig (und von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht oder von einem allfälligen Rückerstattungsbetrag abgezogen), wenn der genehmigte Härtefall ein definitiver Wohnsitzwechsel gemäss Ziffer 5.3.1 ist. Im Falle eines Härtefalls aufgrund von länger anhaltender Krankheit oder Unfall gemäss Ziffer 5.3.1 wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
5.4. Ausschluss der Kündigung bei kurzer fester Laufzeit und spezifischen Produkten: Für Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von weniger als 12 Monaten, sowie für Einzeleintritte oder Mehrfachkarten ist jegliche Form der vorzeitigen Kündigung, einschliesslich einer ausserordentlichen Kündigung in Härtefällen gemäss Ziffer 5.3, ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesen Fällen nicht möglich.
- Jugendschutzbestimmungen
6.1. Vertragsabschluss durch Jugendliche mit eigenem Vermögen: Jugendliche dürfen ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Verträge mit der SAMS GYM GmbH abschliessen, wenn diese mit ihrem freien Vermögen finanziert werden (vgl. Art. 323 Abs. 1 ZGB).
6.2. Zustimmung gesetzlicher Vertreter: In allen anderen Fällen müssen Jugendliche bei der Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorweisen (Art. 19 ZGB).
6.3. Gesundheitliche Eignung und ärztliche Konsultation bei Jugendlichen: Jugendlichen wird im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit nachdrücklich empfohlen, vor Abschluss des Vertrages eine ärztliche Konsultation zur Abklärung ihrer gesundheitlichen Eignung für das geplante Training durchzuführen. SAMS GYM weist darauf hin, dass eine gesundheitliche Nichteignung, die bei einer solchen Konsultation hätte festgestellt werden können, nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung oder Rückerstattung des Abonnementbetrages begründet, ausser es liegt ein Härtefall gemäss Ziffer 5.3 vor, der auch bei erfolgter ärztlicher Abklärung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen wäre und zur Sportunfähigkeit über die verbleibende Vertragslaufzeit führt.
- Time Stop (Pausierung des Abonnements)
Die Möglichkeit des Time Stops (Abo-Pausierung) besteht ausschliesslich für Flat-Abonnements gemäss Ziffer 2.4.
7.1. Anspruch auf begründeten Time Stop (nur für Flat-Abonnements bis zu 9 Monate): Ein begründeter Time Stop ist bei Vorliegen folgender Gründe möglich:
- Beruflicher Auslandsaufenthalt (mehr als 4 Wochen mit Arbeitgeberbescheinigung).
- Ärztlich bestätigte Trainingsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft über 4 Wochen).
- Nachgewiesener Militär- oder Zivilschutzdienst (mehr als 4 Wochen).
- Betriebliche Schliessung der Studios durch SAMS GYM (mehr als 4 Wochen).
7.2. Unbegründeter Time Stop (nur für Flat-Abonnements): Flat-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen für 1 bis maximal 3 Monate pro Kalenderjahr pausieren.
7.3. Beantragung und Bedingungen des Time Stops:
- Der Time Stop, sowohl begründet gemäss Ziffer 7.1 als auch unbegründet gemäss Ziffer 7.2, muss über ein elektronisches Formular bei SAMS GYM beantragt werden und beginnt erst nach Genehmigung durch SAMS GYM (maximal 7 Tage rückwirkend möglich).
- Für unbegründete Time Stops gemäss Ziffer 7.2 fällt eine Gebühr von CHF 10.– pro 30 Tage der Pausierung an (Vorauszahlung per Kreditkarte).
- Begründete Time Stops gemäss Ziffer 7.1 sind kostenlos, setzen jedoch die fristgerechte Einreichung und die Anerkennung des Nachweises für den geltend gemachten Grund voraus.
- Ein genehmigter Time Stop unterbricht die aktive Mitgliedschaft: Sowohl die Nutzungsberechtigung für die Studios als auch die damit verbundene monatliche Zahlungspflicht ruhen für die Dauer der genehmigten Pausierung.
- Die vereinbarte Mindestlaufzeit (gemäss Ziffer 5.2.1), verstanden als die erforderliche Anzahl von Monaten mit aktiver, bezahlter Mitgliedschaft, bleibt in ihrer Dauer bestehen. Da die aktive, zahlungspflichtige Mitgliedschaft während des Time Stops ruht, verlängert sich der Kalenderzeitraum, der benötigt wird, um die Mindestlaufzeit zu erfüllen, exakt um die Dauer des genehmigten Time Stops. Das Enddatum der Mindestlaufzeit verschiebt sich somit nach hinten. Dieses neue Enddatum ist für die Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 5.2.1 massgeblich. Das jeweils gültige Enddatum der Mindestlaufzeit ist nach Genehmigung des Time Stops im Kundenportal des Mitglieds einsehbar. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, sich dort rechtzeitig über das aktuelle Enddatum zu informieren.
- Begründete und unbegründete Time Stops können nicht kombiniert werden.
7.4. Kein Time Stop für andere Abonnements: Für Standard-Abonnements und andere Abonnementarten (Einzeleintritte, Mehrfachkarten) besteht kein Anspruch auf Time Stop. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt nicht; das Risiko einer Unterbrechung trägt das Mitglied.
- Zahlungsbedingungen und Folgen bei Verzug
8.1. Fälligkeit und Verantwortung: Der vereinbarte Gesamtbetrag ist unabhängig von der Zahlungsweise fällig. Das Mitglied ist für alle Zahlungen verantwortlich, auch bei automatischem Einzug (z.B. via Kreditkarte oder Lastschrift).
8.2. Zahlungserinnerung: Bei Zahlungsverzug werden Zahlungserinnerungen an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse und/oder Mobilnummer (via WhatsApp) versendet. Der Nichterhalt befreit nicht von der Zahlungspflicht.
8.3. Verzugsgebühren und Folgen bei längerem Zahlungsverzug:
8.3.1. Verzugsgebühren: Bei Zahlungsverzug werden ab den genannten Zeitpunkten folgende Verzugsgebühren erhoben:
- Ab dem 5. Tag Zahlungsverzug: CHF 5.–
- Ab dem 15. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 7.50.–
- Ab dem 25. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 10.–
8.3.2. Folgen bei 30 oder mehr Tagen Zahlungsverzug während der Mindestvertragsdauer (Flat-Abos): Befindet sich ein Mitglied, das sich noch innerhalb der Mindestlaufzeit eines Flat-Abonnements befindet, 30 Tage oder länger im Zahlungsverzug, wird der Zutrittsschlüssel vorübergehend gesperrt. Die monatliche Abrechnung der Ratenzahlung wird beendet, der gesamte zu diesem Zeitpunkt gemäss Vertrag noch offene Betrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit wird fällig und zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– über einen beauftragten Inkassodienstleister eingefordert. Bereits bezahlte Verzugsgebühren werden dabei berücksichtigt. Nach Begleichung der gesamten offenen Schuld wird der Zutritt wieder freigeschaltet; eine Verlängerung der Mindestlaufzeit erfolgt in diesem Fall nicht. Nach dem ursprünglichen Ende der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo wieder automatisch monatlich gemäss Ziffer 5.2.1, sofern es nicht gekündigt wurde.
8.3.3. Folgen bei 30 oder mehr Tagen Zahlungsverzug nach der Mindestvertragsdauer (Flat-Abos): Befindet sich ein Mitglied, das sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Flat-Abonnements befindet, 30 Tage oder länger im Zahlungsverzug, wird der Zutrittsschlüssel gesperrt und der Vertrag fristlos gekündigt. Der zu diesem Zeitpunkt offene Saldo (in der Regel die ausstehende Monatsrate) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– wird über ein beauftragten Inkassodienstleister eingefordert. Bereits bezahlte Verzugsgebühren werden dabei berücksichtigt.
8.4. Zahlungserleichterung bei Verzug (Art. 82 SchKG): Bei Zahlungsverzug behält sich SAMS GYM vor, die ausstehenden Beträge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen einzufordern (dies beinhaltet die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens zur Geldeintreibung). Der Vertrag gilt als schriftliche Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG.
- Gesundheitszustand des Mitglieds
Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, dass es sich nach eigener Einschätzung körperlich fit und gesundheitlich in der Lage fühlt, am Training bei SAMS GYM teilzunehmen. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Mitglieds. SAMS GYM empfiehlt Mitgliedern dringend, bei gesundheitlichen Bedenken, bekannten Vorerkrankungen oder während einer Schwangerschaft vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
- Haftungsausschluss
10.1. Keine Haftung für Schäden und Diebstahl: SAMS GYM haftet nicht für Schäden, Unfälle oder Verletzungen während des Trainings sowie für Diebstähle in den Räumlichkeiten. Abschliessbare Schliessfächer stehen zur Verfügung; eine Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.
10.2. Verzicht auf Schadensersatzansprüche: Das Mitglied verzichtet im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schadensersatzansprüche gegen SAMS GYM und deren Angestellte.
- Verhalten im Studio und Folgen von Verstössen
11.1. Verbotene Substanzen: Der Zutritt und die Nutzung der Geräte unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten sind untersagt.
11.2. Sachgemässe Gerätenutzung und Meldung von Defekten: Die Geräte sind korrekt einzustellen und sachgemäss zu nutzen. Defekte Geräte sind unverzüglich zu melden. Bei Nutzung trotz erkennbarem Defekt übernimmt SAMS GYM keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
11.3. Vorzeitige Kündigung bei groben Verstössen: Bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Verhaltensregeln (insbesondere Hygiene, Umgangsformen, Einhaltung von Ziffer 16 zu Aufnahmen) behält sich SAMS GYM die fristlose Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung des bezahlten Betrages vor.
11.4. Verhaltensregeln als Vertragsbestandteil: Die in den Studios ausgehängten oder auf der Webseite veröffentlichten Verhaltensregeln (Hausordnung) sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.
- Schliessungen wegen Revisionen
SAMS GYM behält sich vor, die Räumlichkeiten für maximal zwei Wochen jährlich für Wartungsarbeiten, Reinigungen oder Revisionen zu schliessen. Eine solche Schliessung gilt nicht als Abwesenheitszeit des Mitglieds und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit.
- Standorte, Öffnungszeiten und Ausstattung
Informationen zu Standorten, Öffnungszeiten und verfügbarer Ausstattung werden von SAMS GYM bereitgestellt, können sich jedoch ändern. Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte Ausstattung oder unveränderte Öffnungszeiten. Vorübergehende oder endgültige Schliessungen von Standorten oder Teilanlagen bleiben vorbehalten. Bei Schliessungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder staatliche Restriktionen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit.
- Regelungen für Coachings und Beratungen
14.1. Absage von Terminen: Einzeltermine für Coachings oder Beratungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden die vollen Kosten für den vereinbarten Termin berechnet.
14.2. Externe Personaltrainer: Das Engagement und Training mit externen Trainern oder Coaches in den Räumlichkeiten von SAMS GYM ist nur nach vorheriger schriftlicher Voranmeldung bei SAMS GYM und gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr (derzeit CHF 50.– pro Einheit/Termin, gemäss aktueller Preisliste) gestattet.
14.3. Keine Erfolgsgarantie: SAMS GYM übernimmt keine Garantie für den individuellen Erfolg von Coachings oder Beratungen; der Erfolg hängt massgeblich von der Mitarbeit, Disziplin und den individuellen Voraussetzungen des Klienten ab. Rückerstattungen aufgrund ausbleibenden Erfolgs sind ausgeschlossen.
14.4. Laufzeit von Coaching-Verträgen: Sofern nicht anders vereinbart, sind separate Coaching- oder Beratungsverträge für die Laufzeit des zugrundeliegenden Mitgliedschaftsvertrags geschlossen. Fehlt ein solcher Hauptvertrag oder ist die Laufzeit des Coachings spezifisch geregelt, gilt eine feste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, sofern vertraglich nichts anderes festgehalten ist. Die Beendigung richtet sich nach den spezifischen Vereinbarungen im Coaching-Vertrag oder, falls dort nicht geregelt, subsidiär nach den für Standard-Abos anwendbaren Regeln dieser AGB (Ziffer 5.1 und 5.3).
14.5. Persönliche Dienstleistungen: Coaching- und Beratungsleistungen sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
14.6. Partnerschaft mit Natty Gains: Im Falle einer Partnerschaft oder Zusammenarbeit mit Drittanbietern wie „Natty Gains“: Für von solchen Drittanbietern nicht erbrachte Leistungen oder daraus resultierende Ansprüche erfolgt keine Rückerstattung, Haftung oder anderweitige Abwicklung durch SAMS GYM. Massgeblich sind ausschliesslich die Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittanbieter.
- Preise und Gutscheine
15.1. Gültigkeit der Preise: Es gelten die auf unserer Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Nachträgliche Preisänderungen, die nach Ihrem Vertragsabschluss für neu abgeschlossene Verträge gelten, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Anpassung Ihres Preises.
15.2. Sonderaktionen und Gutscheine: Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und kumulierbar mit anderen Angeboten oder Rabatten, sofern die Aktionsbedingungen nichts Abweichendes regeln. Gesponserte Gutscheine gelten, sofern nicht anders angegeben, nur für Neukunden beim erstmaligen Kauf eines Abonnements. Sofern nicht anders angegeben, haben Gutscheine eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum.
- Verhalten im Studio (Privatsphäre und Aufnahmen)
16.1. Rücksichtnahme bei Smart Devices: Bei der Nutzung von Smart Devices (z.B. Smartphones, Tablets) im Studio ist auf die Lautstärke zu achten, um andere Mitglieder in ihrem Training nicht zu stören. Die Nutzung von Kopfhörern wird empfohlen.
16.2. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen anderer Personen: Das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen, auf denen andere Personen (Mitglieder, Personal) erkennbar sind oder deren Privatsphäre beeinträchtigt wird, ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (Datenschutz und Persönlichkeitsrechte) strikt untersagt. Verstösse können zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zum sofortigen Hausverbot durch SAMS GYM führen.
16.3. Ausnahmen beim Abfilmen des eigenen Trainings: Das Abfilmen des eigenen Trainings ist grundsätzlich nur unter strengen Auflagen gestattet:
- Es darf ausschliesslich das eigene Training gefilmt werden, ohne dass andere Personen oder deren Eigentum im Bildvordergrund stehen oder identifizierbar sind. Die Privatsphäre anderer ist jederzeit zu wahren.
- Diese Aufnahmen sind nur zwischen 21:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens erlaubt, ausser im CrossGYM Susten, wo diese zeitliche Einschränkung nicht gilt.
- Die Nutzung von Stativen oder anderer Aufnahmetechnik, die den Trainingsbetrieb oder andere Mitglieder behindert oder gefährdet, ist untersagt.
16.4. Verbot „oben ohne“: Das Training oder die Anfertigung von Filmen/Fotos „oben ohne“ ist in allen Studios untersagt, ausser im CrossGYM Susten.
- Sicherheits- und Zugangskontrolle
17.1. Videoüberwachung: Die Studios werden aus Sicherheitsgründen (Schutz vor Vandalismus, Diebstahl, zur Klärung von Unfällen und Vorfällen, zur Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung) videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden ausschliesslich stichprobenartig vom Betreiber oder von beauftragten Personen eingesehen, etwa zur Überprüfung von sicherheitsrelevanten Vorfällen oder bei begründetem Verdacht auf Regelverstösse. Die gespeicherten Videodaten werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht, sofern sie nicht zur Klärung eines konkreten Vorfalls länger aufbewahrt werden müssen.
17.2. Speicherung von Daten zur Zugangskontrolle: Für erhöhte Sicherheit und zur Zugangskontrolle speichern wir ausgewählte Personendaten unserer Mitglieder (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sicher in unserem System. Diese Daten ermöglichen eine eindeutige Identifizierung beim Zutritt zu unseren Studios mittels unserer Zugangskontrollsysteme und dienen der Sicherstellung, dass nur berechtigte Mitglieder Zutritt erhalten.
17.3. Einmalige Übermittlung von Ausweisdaten bei Schlüsselaktivierung: Bei der erstmaligen Aktivierung ihres Zutrittsschlüssels übermitteln Neukunden einmalig ausgewählte Daten ihres amtlichen Ausweisdokuments (Name, Vorname, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum sowie ein Foto des Dokuments) über ein sicheres, verschlüsseltes Online-Formular. Diese Angaben dienen ausschliesslich der einmaligen internen Überprüfung der Identität des Neukunden zur Verhinderung von Missbrauch und zur Sicherstellung korrekter Vertragsdaten.
17.4. Löschung der Ausweiskopien: Die übermittelte Kopie (Foto) des amtlichen Ausweisdokuments wird unmittelbar nach Abschluss der internen Identitätsprüfung gemäss Ziffer 17.3 gelöscht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. aus Geldwäschereigesetzgebung, falls anwendbar) die Aufbewahrung der Kopie selbst erfordern.
17.5. Kontrolle der Zutrittsberechtigung und Nachweispflicht:
- Das Mitglied ist verpflichtet, den persönlichen Zutrittsschlüssel (Mitgliedskarte oder digitale Funktion via App) während seines gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Studios mit sich zu führen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
- Zur Sicherstellung, dass nur berechtigte Mitglieder die Studios nutzen, sind der Betreiber oder dessen beauftragte Mitarbeiter berechtigt, jederzeit Kontrollen der Zutrittsberechtigung durchzuführen.
- Bei einer solchen Kontrolle hat sich das Mitglied auf Verlangen des Personals mittels Vorlage des Zutrittsschlüssels und eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) auszuweisen.
- Wird die gültige Zutrittsberechtigung oder die Identität nicht nachgewiesen oder besteht der begründete Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z.B. Weitergabe des Schlüssels an Dritte), kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verweigert oder ein sofortiger Verweis aus den Räumlichkeiten ausgesprochen werden. Weitere Massnahmen gemäss diesen AGB (z.B. Kündigung gemäss Ziffer 11.3) bleiben vorbehalten.
- Datenbearbeitung und Datenschutz
18.1. Zweck der Datenbearbeitung: Der Betreiber bearbeitet die Personendaten der Mitglieder (z.B. Name, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Nutzungs- und Trainingsdaten) zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages, zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienstleistungen, zur Gewährleistung der Sicherheit (siehe Ziffer 17) und zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
18.2. Weitergabe an Dritte und Auftragsbearbeiter: Eine Weitergabe der Personendaten der Mitglieder an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Zahlungsdienstleister, Inkassodienstleister), der Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet ist oder die Mitglieder dem Betreiber hierfür eine separate, informierte und freiwillige Einwilligung erteilt haben. Der Betreiber setzt zudem sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter (z.B. IT-Dienstleister für das Verwaltungssystem, die App, etc.) ein, die die Daten der Mitglieder ausschliesslich nach Weisung des Betreibers und zur Erfüllung der genannten Zwecke bearbeiten.
18.3. Verweis auf die Datenschutzerklärung: Detaillierte Informationen zur Bearbeitung der Personendaten der Mitglieder, zu den Kategorien der Empfänger, zu allfälligen Datenübermittlungen ins Ausland, zu den Rechten der Mitglieder (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Widerruf von Einwilligungen) sowie die Kontaktdaten des Betreibers finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Betreibers, die auf der Webseite von SAMS GYM zugänglich ist und integraler Bestandteil des Vertrags ist.
- Änderung der AGB und Verhaltensregeln
SAMS GYM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder der angebotenen Dienstleistungen.
Die geplanten Änderungen der AGB sowie das Datum ihres Inkrafttretens werden dem Mitglied mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die vom Mitglied zuletzt bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Zusätzlich werden die geplanten Änderungen durch gut sichtbaren Aushang in den Studios bekannt gemacht. Die Mitteilung per E-Mail wird die wesentlichen Änderungen hervorheben oder einen Link zur vollständigen neuen Version der AGB enthalten und das Mitglied auf sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail-Mitteilung schriftlich (z.B. per E-Mail oder eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH), gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum angekündigten Datum Vertragsbestandteil. Auf diese Genehmigungswirkung durch unterlassenen Widerspruch wird SAMS GYM in der E-Mail-Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs wird der Vertrag zunächst zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. SAMS GYM hat jedoch in diesem Fall das Recht, den Vertrag ausserordentlich unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.
Die Verhaltensregeln im Studio (Hausordnung) können von SAMS GYM jederzeit angepasst werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Sicherheit oder Hygiene notwendig ist. Angepasste Verhaltensregeln werden durch Aushang im Studio bekannt gemacht und gelten ab diesem Zeitpunkt.
- Schlussbestimmungen
20.1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
20.2. Schriftformklausel: Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail), es sei denn, im Rahmen des Online-Abschlussprozesses oder einer späteren Online-Kommunikation wird ausdrücklich eine andere Form vereinbart oder von uns angeboten (z.B. durch gesonderte Bestätigungs-E-Mails mit abweichenden Regelungen).
20.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen SAMS GYM GmbH und dem Mitglied gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SAMS GYM GmbH. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.