Kurzübersicht & Glossar zu den AGB der SAMS GYM GmbH
⚠️ Bitte beachten: Diese Übersicht und das Glossar dienen ausschliesslich zur schnellen, vereinfachten Information und sind rechtlich unverbindlich. Massgeblich und rechtlich bindend sind allein die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, die Sie unten finden. Aktuelle Version: 2.3 (vom 23.03.2026)
📋 Kurzübersicht – Das Wichtigste auf einen Blick
Klicken Sie auf die roten Links, um direkt zur vollständigen Regelung zu springen.
- Persönlich: Ihre Mitgliedschaft und Ihr Zutrittsschlüssel sind ausschliesslich für Sie persönlich bestimmt und nicht übertragbar. → Ziffer 1.2
- Standard-Abos: Enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. → Ziffer 5.1
- Flat-Abos: Verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch monatlich. Eine aktive Kündigung durch Sie ist notwendig! (Kündigungsfrist: 7 Tage vor nächstem Zahlungstermin). → Ziffer 5.2
- Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich durch Zahlung der restlichen Monatsraten. Trainingsrecht bleibt erhalten. → Ziffer 5.2.2
- Ausserordentliche Kündigung (Härtefall): Unter strengen Bedingungen und mit Nachweis bei wichtigen Gründen (z.B. längerfristige Sportunfähigkeit, weit entfernter Umzug). Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos ab 12 Monaten Laufzeit (siehe Glossar & vollständige AGB). → Ziffer 5.3
- Abo-Pause (Time Stop): Nur bei Flat-Abos möglich. Antrag ist nötig. Kann begründet (kostenlos, z.B. Krankheit, Militär) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein. Wirkt sich auf das Enddatum der Mindestlaufzeit aus. → Ziffer 7
- Zahlungen: Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug aus Verträgen mit wiederkehrender Ratenzahlung drohen Gebühren. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen kann eine Sperrung des Zutritts, Inkasso und Kündigung erfolgen. → Ziffer 8
- Training & Regeln: Training erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hausordnung und Verhaltensregeln sind zu beachten. Privatsphäre anderer respektieren (Filmen/Fotografieren anderer ist strikt verboten!). → Ziffer 11
- Sicherheit: Zutritt nur mit Ihrem persönlichen Schlüssel. Das Verschaffen von Zutritt für Personen ohne gültiges Abo kann zur fristlosen Kündigung ohne Rückerstattung führen. Die Studios sind videoüberwacht (Regeln und Löschfristen beachten). → Ziffer 17
- AGB-Änderungen: Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Preiserhöhungen) werden Sie mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informiert. Redaktionelle Anpassungen werden auf der Webseite publiziert. → Ziffer 19
📖 Glossar – Wichtige Begriffe einfach erklärt
Fachbegriffe verständlich erklärt — mit direkten Links zur jeweiligen AGB-Ziffer.
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die rechtlich bindenden und detaillierten Regeln Ihres Vertrags mit SAMS GYM.
- Standard-Abonnement: Ein Vertrag mit einer festen, im Voraus bestimmten Laufzeit (z.B. 6 oder 12 Monate bei Fitness; 12 Wochen bei Coaching-Programmen), der nach Ablauf dieser Frist automatisch endet. Gilt für Fitness-Mitgliedschaften, Coaching-Programme und weitere Produkte. Eine Kündigung ist nicht erforderlich und eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nicht möglich. → Ziffer 2.4
- Flat-Abonnement: Ein Vertrag (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“ oder Coaching-Abonnements mit automatischer Verlängerung), der nach einer anfänglichen Mindestlaufzeit automatisch monatlich weiterläuft, bis er vom Mitglied aktiv gekündigt wird. → Ziffer 2.4
- Einmalige Leistung: Ein Vertrag über eine einmalige Leistung ohne vertragliche Laufzeit (z.B. Einzeleintritt, Mehrfachkarte, Einzelcoaching, Produktkauf). Die Bezahlung erfolgt bei Kauf. Es besteht kein Kündigungsrecht und keine Rückerstattung. → Ziffer 2.4
- Mindestlaufzeit: Die anfängliche feste Dauer eines Flat-Abonnements (z.B. 12 Monate beim ALL IN ONE Flat), während der das Mitglied zur Zahlung verpflichtet ist. Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Flat-Abonnement ordentlich monatlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit basiert auf einer bestimmten Anzahl von Monaten aktiver, bezahlter Mitgliedschaft. → Ziffer 5.2.1
- Ordentliche Kündigung: Die normale Beendigung eines Flat-Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin). → Ziffer 5.2.1
- Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Die Möglichkeit, ein Flat-Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu beenden, indem die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit auf einmal bezahlt werden (gemäss AGB Ziffer 5.2.2). Das Training ist bis zu diesem ursprünglichen Enddatum weiterhin möglich. → Ziffer 5.2.2
- Ausserordentliche Kündigung: Eine Kündigung des Vertrags aus einem wichtigen Grund (siehe Härtefall) vor dem regulären Vertragsende. Nur unter bestimmten, strengen Bedingungen und mit Nachweis möglich. Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr. Bei Coaching-Verträgen ist eine ausserordentliche Kündigung ausgeschlossen; eine vorzeitige Beendigung lässt die Zahlungspflicht unberührt (Ziffer 14.4.2). → Ziffer 5.3
- Härtefall: Ein wichtiger Grund, der unter Umständen eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt (gemäss AGB Ziffer 5.3.1), z.B. längerfristige, nachgewiesene Sportunfähigkeit oder ein definitiver Umzug über eine bestimmte Distanz. → Ziffer 5.3.1
- Vorleistungsprinzip (Coaching): Coaching- und Beratungsleistungen erfordern erhebliche Vorleistungen (z.B. Erarbeitung von Plänen, Einrichtung von Zugängen). Deshalb ist eine Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen — auch bei Nichtinanspruchnahme. → Ziffer 14.4.3
- Time Stop: Die Möglichkeit, Ihr Flat-Abonnement für eine bestimmte Zeit zu pausieren. Ein genehmigter Time Stop unterbricht die Zahlungspflicht und das Trainingsrecht, verlängert aber die Dauer, bis die Mindestlaufzeit erfüllt ist. Kann begründet (z.B. Krankheit, kostenlos) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein. Bei Coaching-Verträgen ist kein Time Stop möglich (Ziffer 14.4.2). → Ziffer 7
- Zutrittsschlüssel: Ihr persönlicher Zugang zum Studio, entweder als physische Karte oder digitale Zugangsdaten via Smartphone-App. → Ziffer 4.1
📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH
Version 2.3 | Datum: 23.03.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SAMS GYM GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Mitglied“ genannt) und gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.
📑 Inhaltsübersicht — Alle Einträge sind anklickbar und führen direkt zur jeweiligen Ziffer.
- 1. Anwendungsbereich & Geltung
- 2. Vertragsgrundlagen & Vertragstypen
- 3. Vertragsabschluss (Online)
- 4. Zutritt zum Studio
- 5. Beendigung des Vertrags
- 6. Jugendschutzbestimmungen
- 7. Time Stop (Pausierung des Abonnements)
- 8. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Verzug
- 9. Gesundheitszustand des Mitglieds
- 10. Haftungsausschluss
- 11. Verhalten im Studio und Folgen von Verstössen
- 12. Schliessungen wegen Revisionen
- 13. Standorte, Öffnungszeiten, Ausstattung und Regelung bei höherer Gewalt
- 14. Besondere Dienstleistungen und Regelungen zu Partnern
- 15. Preise und Gutscheine
- 16. Privatsphäre, Aufnahmen und Smart Devices
- 17. Sicherheits- und Zugangskontrolle
- 18. Datenbearbeitung und Datenschutz
- 19. Änderung der AGB und Verhaltensregeln
- 20. Schlussbestimmungen
1. Anwendungsbereich & Geltung
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Trainingseinrichtungen und der damit verbundenen Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.
1.2. Der Vertrag zwischen SAMS GYM GmbH und dem Mitglied ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
1.3. Alle unter dem Namen „Coaching by Tatjana“ verkauften Produkte und Dienstleistungen gehören zur SAMS GYM GmbH und unterliegen, soweit anwendbar, ebenfalls diesen AGB.
2. Vertragsgrundlagen & Vertragstypen
2.1. Korrektheit, Aktualität und Nutzung der Account-Daten
Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Bestellung sowie während der gesamten Vertragsdauer korrekte und vollständige persönliche Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere:
- Name und Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Gültige Mobiltelefonnummer
Wichtig (Account-Pflicht): Jedes Mitglied verfügt über ein persönliches Mitgliederkonto („Account“). Zur Gewährleistung der Datensicherheit und der korrekten Zuordnung ist das Mitglied verpflichtet, für sämtliche elektronisch übermittelten vertragsrelevanten Handlungen (z.B. digitale Kündigungen, Time Stop Anträge, Depot-Rückforderungen, Neukäufe) ausschliesslich die im Kundenportal hinterlegten Stammdaten (insbesondere die registrierte E-Mail-Adresse) zu verwenden. Bei postalischer Kommunikation (z.B. Kündigung per eingeschriebenem Brief gemäss Ziffer 5.2.1) ist zwingend auf eine eindeutige Identifizierbarkeit (Name, Adresse, Kundennummer) zu achten. Anträge, die von unbekannten E-Mail-Adressen oder mit abweichenden Daten eingehen, können aus Sicherheitsgründen abgelehnt oder einer gesonderten Identitätsprüfung unterzogen werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, im Kundenportal unverzüglich alle Änderungen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere:
- Persönliche Daten, die für die Vertragsdurchführung relevant sind (Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer).
- Daten des für die Bezahlung der Abonnementgebühren hinterlegten Zahlungsmittels (insbesondere gültige Kredit-/Debitkartennummer, Gültigkeitsdatum und Prüfnummer bei Zahlung per Kredit- oder Debitkarte; Kontoverbindung bei vereinbarter Lastschrift).
Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen der SAMS GYM GmbH (z.B. Rechnungen, Zahlungserinnerungen gemäss Ziffer 8.2, Informationen zu Vertragsänderungen gemäss Ziffer 19) gelten als gültig zugestellt, sobald sie an die letzte vom Mitglied über das Kundenportal bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder postalische Anschrift versendet wurden.
Das Mitglied ist verpflichtet, seinen E-Mail-Posteingang sowie den Spam-/Junk-Ordner regelmässig zu prüfen. Kommt das Mitglied seiner Pflicht zur Mitteilung von Änderungen oder zur Prüfung des Posteingangs nicht nach, trägt es die daraus entstehenden Nachteile (z.B. Nichtzustellung wichtiger Informationen, Mahnungen oder Übermittlungsfehler).
Bei schuldhaft falschen oder nicht aktualisierten Angaben, die zu Mehraufwand oder Schäden bei der SAMS GYM GmbH führen, behält sich die SAMS GYM GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ersatz für den entstandenen Schaden bzw. Mehraufwand zu fordern.
Auskünfte an Dritte: Auskünfte zu Vertragsinhalten, Kontodaten, Zahlungsstatus oder laufenden Vorgängen (z.B. Kündigungen, Time Stops, offene Forderungen) werden ausschliesslich gegenüber dem Mitglied selbst erteilt. Anfragen von Dritten — einschliesslich Familienangehörigen, Partnern oder Arbeitgebern — können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden, es sei denn, das Mitglied hat der SAMS GYM GmbH vorgängig eine schriftliche Vollmacht (z.B. per E-Mail von der registrierten E-Mail-Adresse) erteilt. Diese Einschränkung gilt auch für die Kommunikation über WhatsApp und andere digitale Kanäle. Für die Sonderregelung bei Verträgen mit Minderjährigen siehe Ziffer 6.5.
2.2. Bereitstellung der Trainingsgeräte
Mit der Aushändigung des Zutrittsschlüssels stellt die SAMS GYM GmbH dem Mitglied die Trainingsgeräte in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zur Verfügung.
2.3. Einweisung in die Geräte
Im Rahmen des Vertragsabschlusses besteht für das Mitglied die Möglichkeit, eine grundlegende Einweisung in die Nutzung der Trainingsgeräte bei SAMS GYM zu erhalten.
2.4. Vertragstypen (für alle Produkte und Dienstleistungen)
Sämtliche Verträge der SAMS GYM GmbH — unabhängig davon, ob sie Fitness-Mitgliedschaften, Coaching-Programme, digitale Produkte, Online-Kurse, Beratungsleistungen oder andere Dienstleistungen und Produkte betreffen — werden einem der folgenden drei Vertragstypen zugeordnet:
- Standard-Abonnements (Feste Laufzeit): Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit (z.B. 6, 12 oder 24 Monate; 12 Wochen bei Coaching-Programmen), die automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit enden und keiner Kündigung bedürfen (siehe Ziffer 5.1). Die Zahlung kann je nach Produkt als Einmalzahlung oder in vereinbarten Teilzahlungen (Raten) erfolgen. Teilzahlung begründet kein Abonnement mit automatischer Verlängerung — der volle vereinbarte Betrag bleibt in jedem Fall geschuldet.
- Flat-Abonnements (Mindestlaufzeit + automatische Verlängerung): Verträge (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“ oder Coaching-Abonnements mit automatischer Verlängerung), die eine anfängliche Mindestlaufzeit haben und sich nach deren Ablauf automatisch monatlich verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden (siehe Ziffer 5.2).
- Einmalige Leistungen (ohne Laufzeit): Verträge über einmalige Leistungen ohne vertragliche Laufzeit, z.B. Einzeleintritte, Mehrfachkarten, Einzelcoachings, Einzeltermine, einmalige Beratungen oder den Kauf von Produkten. Die Bezahlung erfolgt bei Kauf oder gemäss individueller Vereinbarung. Es besteht kein Kündigungsrecht; eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht (siehe Ziffer 5.4).
2.5. Festlegung des Vertragstyps und Auffangregelung
Der massgebliche Vertragstyp wird im Kaufprozess festgelegt und ist auf der Bestellbestätigung bzw. Rechnung ersichtlich. Die in diesen AGB festgehaltenen Regeln zu Kündigung (Ziffer 5), Time Stop (Ziffer 7), Zahlungsverzug (Ziffer 8) und weiteren Bestimmungen gelten jeweils entsprechend dem Vertragstyp des individuell abgeschlossenen Vertrags.
Auffangregelung: Sofern im individuellen Vertrag oder in der Bestellbestätigung der Vertragstyp nicht ausdrücklich festgelegt ist, gilt Folgendes:
- Verträge mit vereinbarter Laufzeit oder Leistungsdauer gelten als Standard-Abonnements (feste Laufzeit, automatisches Ende).
- Verträge ohne vereinbarte Laufzeit oder Leistungsdauer gelten als Einmalige Leistungen.
- Ein Flat-Abonnement (mit automatischer Verlängerung) liegt nur vor, wenn dies beim Kauf ausdrücklich als solches vereinbart und gekennzeichnet wurde.
2.6. Vertragsanpassungen und individuelle Vereinbarungen
Eine Änderung des vereinbarten Vertragstyps oder eine sonstige Anpassung des laufenden Vertrags kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der SAMS GYM GmbH und dem Mitglied vereinbart werden. Die Konditionen einer solchen Vertragsanpassung werden stets individuell festgelegt. Individuelle Vereinbarungen in einem spezifischen Vertrag gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor, sofern sie schriftlich (z.B. per E-Mail oder im Kaufprozess) festgehalten sind. Im Übrigen gelten ergänzend diese AGB.
3. Vertragsabschluss (Online)
⚠️ Wichtiger Hinweis: Mit dem Klick auf „kostenpflichtig bestellen“ geht das Mitglied einen verbindlichen Vertrag ein. Angaben und gewähltes Abo sorgfältig vor dem Absenden prüfen.
Beim Abschluss eines Vertrags über die Webseite der SAMS GYM GmbH erfolgt der Vertragsschluss in folgenden Schritten:
- Auswahl des Angebots: Das Mitglied wählt das gewünschte Abonnement oder Produkt aus und legt es gegebenenfalls in einen virtuellen Warenkorb.
- Eingabe der Daten: Das Mitglied gibt die für den Vertragsabschluss erforderlichen persönlichen Daten ein.
- Bestätigung der AGB und ggf. Datenschutzbestimmungen: Vor dem Absenden der Bestellung muss das Mitglied bestätigen, dass es die AGB und ggf. die Datenschutzerklärung der SAMS GYM GmbH gelesen und akzeptiert hat. Dies erfolgt durch aktives Setzen eines Häkchens in einem dafür vorgesehenen Kontrollkästchen. Ein Link zu den aktuellen AGB und ggf. der Datenschutzerklärung wird gut sichtbar bereitgestellt.
- Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung: Durch Klicken auf den Button mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
- Bestellbestätigung: Nach Eingang der Bestellung erhält das Mitglied von der SAMS GYM GmbH eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält eine Zusammenfassung der Bestellung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellbestätigung von der SAMS GYM GmbH an das Mitglied versendet wurde.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht nicht. Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung geht das Mitglied eine verbindliche vertragliche Verpflichtung ein.
4. Zutritt zum Studio
4.1. Zutrittsschlüssel
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Zutrittsschlüssel ist persönlich! Nicht weitergeben.
Jedes Mitglied erhält einen persönlichen Zutrittsschlüssel (physische Karte oder digitale Zugangsdaten), der für die Nutzung der SAMS GYM Studios erforderlich ist und nicht auf Dritte übertragbar ist. Ohne den Zutrittsschlüssel kann die SAMS GYM GmbH den Zutritt zum Studio verweigern. Die Nutzung der zugehörigen App unterliegt gegebenenfalls separaten Nutzungsbedingungen.
4.2. Arten des Zutrittsschlüssels
Beim Kauf eines Abonnements kann das Mitglied wählen zwischen:
- einer Schlüsselkarte (einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 29.–; bei Verlust der Karte fällt die Gebühr erneut an)
- einem Smartphone-Schlüssel (wiederkehrende Lizenzgebühren, Details gemäss aktueller Preisliste oder Vertragsbestätigung).
4.3. Verantwortung für den Zutrittsschlüssel
Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seines Zutrittsschlüssels verantwortlich und muss Verlust oder Diebstahl unverzüglich melden.
4.4. Zutritt ohne Abonnement
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gäste? Nur mit Anmeldung! Unbefugter Zutritt kann zur Kündigung führen.
Personen ohne gültiges Abonnement haben – auch in Begleitung eines Mitglieds – nur nach vorheriger Anmeldung Zutritt. (Siehe auch Ziffer 11.3 bezüglich Folgen bei Missbrauch)
4.5. Allgemeine Zutritts- und Haftungsbestimmungen für Dritte und Besucher
Das Betreten und die Nutzung der Räumlichkeiten der SAMS GYM GmbH erfolgen – unabhängig vom Bestehen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft (z.B. auch bei Probetrainings, als Begleitperson, bei noch nicht erfolgter Sicherheitsinstruktion oder bei unbefugtem Zutritt) – ausnahmslos auf eigenes Risiko. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten anerkennt die betroffene Person verbindlich folgende Bestimmungen:
- Verfügbarkeit und Geltung der Regeln: Die Person nimmt zur Kenntnis, dass die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Verhaltensregeln (Hausordnung) jederzeit digital (z.B. via QR-Code im Studio oder auf der Webseite) einsehbar sind. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten akzeptiert die Person diese Regeln als verbindlich.
- Notfalleinrichtungen: Die Person bestätigt die Kenntnisnahme, dass sich in allen Studios Notfalleinrichtungen (insbesondere Defibrillator, Notfallapotheke, SOS-Telefon) befinden, deren Standorte gut sichtbar ausgeschildert sind.
- Haftung: Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gemäss Ziffer 10 dieser AGB gelten analog für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten. SAMS GYM GmbH haftet nicht für Schäden, Unfälle oder Verletzungen, die durch unsachgemässe Nutzung, Selbstüberschätzung oder Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen.
- Gesundheitliche Eigenverantwortung: Mit dem Betreten bestätigt die Person, dass sie sich körperlich und geistig in der Lage fühlt, das Training oder den Aufenthalt sicher zu gestalten.
5. Beendigung des Vertrags
Übersicht der Beendigungsarten:
- Standard-Abonnements mit fester Laufzeit enden automatisch. Eine vorzeitige oder ausserordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme der ausserordentlichen Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen gemäss Ziffer 5.3 für Standard-Abos mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
- Flat-Abonnements verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch monatlich und müssen aktiv gekündigt werden. Für Flat-Abos sind möglich:
- Ordentliche Kündigung (nach Mindestlaufzeit)
- Vorzeitige Kündigung (vor Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten)
- Ausserordentliche Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen.
- Für Einmalige Leistungen (Ziffer 2.4), für Standard-Abonnements mit kurzer fester Laufzeit (unter 12 Monaten), für Coaching-Verträge (Ziffer 14.4) sowie für Einzeleintritte und Mehrfachkarten sind jegliche Formen der vorzeitigen Kündigung ausgeschlossen (Ziffer 5.4).
5.1. Beendigung von Standard-Abonnements
Standard-Abonnements mit fester Laufzeit müssen nicht gekündigt werden und enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Der Zutrittsschlüssel wird nach Ablauf gesperrt.
5.2. Regelungen für Flat-Abonnements
5.2.1. Mindestlaufzeit, Verlängerung und Ordentliche Kündigung
⚠️ Wichtiger Hinweis: Flat-Abo? An die aktive Kündigung denken, sonst läuft das Abo weiter!
Flat-Abonnements verpflichten das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Raten für eine bestimmte Mindestanzahl von Monaten aktiver Mitgliedschaft (nachfolgend „Mindestlaufzeit“). Diese Mindestlaufzeit stellt den garantierten Vertrags- und Umsatzzeitraum dar.
- Sie beträgt beim ALL IN ONE Flat 12 Monate aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.
- Sie beträgt beim ALL IN ONE Flat-Flex einen Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.
Nach Erfüllung der Mindestlaufzeit verlängern sich Flat-Abonnements automatisch monatlich um einen weiteren Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft, sofern sie nicht gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung dieser Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit muss mindestens 7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin bei der SAMS GYM GmbH eingehen. Das individuelle Fälligkeitsdatum (Zahlungstermin) entspricht dem bei Vertragsabschluss festgelegten Datum und ist für das Mitglied jederzeit im Kundenportal einsehbar. Die Kündigung kann ausschliesslich erfolgen:
- über das dafür vorgesehene elektronische Formular
- per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
Massgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der SAMS GYM GmbH. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt in diesem Fall nicht.
5.2.2. Vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten
Eine vorzeitige Kündigung eines Flat-Abonnements vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ebenfalls möglich. Sie kann ausschliesslich erfolgen:
- über das dafür vorgesehene elektronische Formular
- per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
Bei dieser Art der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit sofort als Einmalzahlung fällig. Das Mitglied behält jedoch das Recht, die Trainingseinrichtungen im Studio bis zu dem Zeitpunkt weiterhin zu nutzen, an dem die vereinbarte Mindestlaufzeit (Anzahl bezahlter Monate) erfüllt worden wäre (z.B. bis zum Ende der 12 Monate beim ALL IN ONE Flat).
Mit der vorzeitigen Kündigung und Begleichung der Restraten gemäss dieser Ziffer gilt der Vertrag als beendet. Das verbleibende Nutzungsrecht stellt eine Abwicklungsleistung dar. Sämtliche vertraglichen Nebenrechte, insbesondere der Anspruch auf Time Stop (Ziffer 7) und auf ausserordentliche Kündigung in Härtefällen (Ziffer 5.3), entfallen ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung.
5.3. Ausserordentliche Kündigung in Härtefällen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ausserordentliche Kündigung nur mit Nachweis und unter strengen Bedingungen.
Eine ausserordentliche Kündigung eines Abonnements kann in nachgewiesenen Härtefällen aus wichtigen Gründen gewährt werden. Diese Regelung gilt für:
- Flat-Abonnements
- Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
5.3.1. Gründe für eine ausserordentliche Kündigung
Wichtige Gründe sind insbesondere (die Anerkennung eines Härtefalls basiert auf der sorgfältigen Prüfung der eingereichten Nachweise durch die SAMS GYM GmbH):
- Länger anhaltende Krankheit oder Unfall, die nachweislich zu langfristiger Sportunfähigkeit führen (mindestens entsprechend der verbleibenden Vertragslaufzeit).
- Ein definitiver Wohnsitzwechsel an einen Ort, der nachweislich mehr als 35 Minuten Fahrzeit mit dem Auto und mehr als 50 km Distanz vom nächstgelegenen Standort von SAMS GYM entfernt liegt. Massgeblich ist die Berechnung der schnellsten/kürzesten Route mit dem Auto gemäss einem gängigen Online-Kartendienst zum nächstgelegenen Standort von SAMS GYM.
Andere Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung aus Härtefallgründen. Eine ausserordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Gründe bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder vorhersehbar waren.
5.3.2. Verfahren bei ausserordentlicher Kündigung
Das begründete Gesuch um ausserordentliche Kündigung in einem Härtefall ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. ärztliches Zeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Meldebestätigung) bei der SAMS GYM GmbH einzureichen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäss Ziffer 5.3.1 liegt beim Mitglied. Die Einreichung erfolgt:
- Für Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH oder über das Kontaktformular der SAMS GYM GmbH.
- Für Flat-Abonnements: entweder über das dafür vorgesehene elektronische Formular oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
5.3.3. Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
Wird das Gesuch um ausserordentliche Kündigung von der SAMS GYM GmbH genehmigt und liegt ein wichtiger Grund gemäss Ziffer 5.3.1 vor, endet der Vertrag in der Regel mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt der schriftlichen Genehmigung (ggf. unter Einhaltung von Kündigungsfristen) durch die SAMS GYM GmbH.
5.3.4. Finanzielle Folgen der ausserordentlichen Kündigung
Bei Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: Bei Genehmigung erfolgt eine allfällige Rückerstattung gemäss den folgenden Tabellen a) oder b), berechnet auf Grundlage des ursprünglichen Abonnementpreises.
a) Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit:
| Zeitpunkt | Rückerstattung |
|---|---|
| Bis Ende 1. Monat | 50 % |
| Bis Ende 2. Monat | 40 % |
| Bis Ende 3. Monat | 30 % |
| Bis Ende 4. Monat | 25 % |
| Bis Ende 5. Monat | 15 % |
| Bis Ende 6. Monat | 10 % |
| Ab dem 7. Monat | keine |
b) Abonnement mit 24 Monaten Laufzeit:
| Zeitpunkt | Rückerstattung |
|---|---|
| Bis Ende 2. Monat | 50 % |
| Bis Ende 4. Monat | 40 % |
| Bis Ende 6. Monat | 30 % |
| Bis Ende 8. Monat | 25 % |
| Bis Ende 10. Monat | 15 % |
| Bis Ende 12. Monat | 10 % |
| Ab dem 13. Monat | keine |
Bei Flat-Abonnements: Bei Genehmigung der ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 5.3.2 und Vorliegen der Gründe gemäss Ziffer 5.3.1 endet die Zahlungspflicht mit Wirksamkeit der Kündigung gemäss Ziffer 5.3.3. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für angebrochene oder vergangene Zeiträume erfolgt nicht. Zusätzlich wird mit der Genehmigung der Kündigung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.– fällig. Die SAMS GYM GmbH ist berechtigt, diese Gebühr von der vom Mitglied hinterlegten Zahlungsmethode abzubuchen oder mit allfälligen Forderungen des Mitglieds zu verrechnen.
5.4. Ausschluss der Kündigung bei Einmaligen Leistungen, kurzer fester Laufzeit und spezifischen Produkten
Für Einmalige Leistungen (gemäss Ziffer 2.4), für Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von weniger als 12 Monaten sowie für Coaching-Verträge (gemäss Ziffer 14.4) ist jegliche Form der vorzeitigen Kündigung, einschliesslich einer ausserordentlichen Kündigung in Härtefällen (gemäss Ziffer 5.3), ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Zahlungspflicht besteht in vollem Umfang fort.
6. Jugendschutzbestimmungen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Unter 18? Für den Abschluss eines Abonnements ist grundsätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser übernimmt eine Mithaftung für die vertraglichen Pflichten.
6.1. Vertragsabschluss durch Jugendliche
Urteilsfähige Minderjährige (i.d.R. ab 16 J.) können Verträge mit SAMS GYM GmbH grundsätzlich auf zwei Wegen abschliessen:
- Selbstständig, sofern sie den Vertrag mit ihrem freien Vermögen finanzieren (z.B. Lehrlingslohn, vgl. Art. 323 Abs. 1 ZGB). Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaftsverträge mit Zugang zu unbetreuten Zeiten, für welche die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zwingend ist (siehe Ziffer 6.3).
- Mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Elternteil, vgl. Art. 19 ZGB).
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist ein Online-Vertragsabschluss nicht möglich. Ein Vertragsabschluss kann in diesen Fällen ausschliesslich nach vorgängiger persönlicher Absprache mit der SAMS GYM GmbH und unter Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 6 (insbesondere Ziffer 6.3 zur Mithaftung) gelten gleichermassen.
6.2. Unternehmerische Entscheidungsfreiheit
Die SAMS GYM GmbH entscheidet aus betrieblichen, sicherheitstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen selbst, welche Produkte (z.B. Abonnemente, Probetrainings, Coachings) sie Minderjährigen anbietet und welchen der beiden Vertragswege (gem. 6.1a oder 6.1b) sie für das jeweilige Produkt fordert.
6.3. Besondere Bestimmung für Abonnements & Haftung
Aufgrund der unbetreuten Zeiten (Ziffer 10.3) und der Notwendigkeit eines gültigen Haftungsausschlusses verlangt die SAMS GYM GmbH für den Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen sowie für unbegleitete Probetrainings grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (gem. 6.1b).
Vertragspartner ist und bleibt das Mitglied (d.h. der/die Minderjährige). Das Mitgliederkonto (Account) wird auf den Namen des Mitglieds geführt. Mit der Zustimmung (die im Kauf- oder Anmeldeprozess explizit eingeholt wird) bestätigt der gesetzliche Vertreter, dass er:
- dem Vertragsabschluss durch den/die Minderjährige(n) gemäss Art. 19 ZGB zustimmt,
- die AGB (insbesondere die Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer 10) im Namen des/der Minderjährigen zur Kenntnis nimmt und akzeptiert,
- eine persönliche, solidarische Mithaftung für sämtliche vertraglichen Zahlungspflichten des Mitglieds übernimmt, die während der Minderjährigkeit des Mitglieds entstehen. Diese Mithaftung umfasst ausdrücklich auch Verzugsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Inkasso- und Betreibungskosten gemäss Ziffer 8, Schadenersatzansprüche gemäss Ziffer 11.3 und 11.5 sowie deliktische Haftungsansprüche (z.B. bei Beschädigung von Einrichtungen oder Diebstahl) und berechtigt die SAMS GYM GmbH, offene Forderungen direkt gegenüber dem gesetzlichen Vertreter geltend zu machen. Die Mithaftung für Zahlungspflichten und Haftungsansprüche, die während der Minderjährigkeit entstanden sind, besteht auch nach Erreichen der Volljährigkeit des Mitglieds fort, bis diese vollständig beglichen sind (vgl. Ziffer 6.5).
6.4. Gesundheitliche Eignung und ärztliche Konsultation bei Jugendlichen
Jugendlichen wird im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit nachdrücklich empfohlen, vor Vertragsabschluss eine ärztliche Konsultation zur Abklärung ihrer gesundheitlichen Eignung für das geplante Training durchzuführen. Die SAMS GYM GmbH weist darauf hin, dass eine gesundheitliche Nichteignung, die bei einer solchen Konsultation hätte festgestellt werden können, nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung oder Rückerstattung des Abonnementbetrages begründet. Ausnahme: Es liegt ein Härtefall gemäss Ziffer 5.3 vor, der auch bei erfolgter ärztlicher Abklärung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen wäre und zur Sportunfähigkeit über die verbleibende Vertragslaufzeit führt.
6.5. Volljährigkeit und Auskunftsrechte
Mit Erreichen der Volljährigkeit (18. Geburtstag) des Mitglieds entfällt die Mithaftung des gesetzlichen Vertreters (gemäss Ziffer 6.3 Buchstabe c) für alle zukünftig entstehenden Zahlungspflichten. Das Mitglied ist ab diesem Zeitpunkt allein verantwortlich für sämtliche neuen vertraglichen Pflichten. Die Zahlungsmethode und alle weiteren Account-Daten können vom Mitglied jederzeit eigenständig im Kundenportal aktualisiert werden.
Die Mithaftung des gesetzlichen Vertreters für Zahlungspflichten und Haftungsansprüche, die während der Minderjährigkeit des Mitglieds entstanden sind (einschliesslich offener Raten, Verzugs- und Bearbeitungsgebühren, Inkasso- und Betreibungskosten gemäss Ziffer 8, Schadenersatzansprüche gemäss Ziffer 11.3 und 11.5 sowie deliktische Haftungsansprüche), bleibt auch nach Erreichen der Volljährigkeit bestehen, bis diese vollständig beglichen sind.
Ab Volljährigkeit des Mitglieds stehen sämtliche Auskunfts-, Kündigungs- und Kommunikationsrechte ausschliesslich dem Mitglied zu. Der ehemals gesetzliche Vertreter hat ab diesem Zeitpunkt keine Einsichts- oder Verfügungsrechte mehr über den Vertrag (vgl. Ziffer 2.1, Auskünfte an Dritte). Ausnahme: Für die Geltendmachung offener Forderungen aus der Mithaftung (gemäss Ziffer 6.3 Buchstabe c) ist die SAMS GYM GmbH berechtigt, den gesetzlichen Vertreter direkt zu kontaktieren.
7. Time Stop (Pausierung des Abonnements)
⚠️ Wichtiger Hinweis: Abo pausieren (Time Stop)? Nur für Flat-Abos möglich & hat Einfluss auf das Enddatum der Mindestlaufzeit. Details beachten!
Die Möglichkeit des Time Stops (Abo-Pausierung) besteht ausschliesslich für Flat-Abonnements gemäss Ziffer 2.4. Für Coaching-Verträge ist ein Time Stop ausgeschlossen (vgl. Ziffer 14.4.2).
7.1. Begründeter Time Stop (nur für Flat-Abonnements)
Flat-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bei Vorliegen wichtiger, nachzuweisender Gründe kostenlos pausieren.
- Dauer: Ein einzelner, zusammenhängender Time Stop kann für mindestens einen Monat bis zu maximal 9 Monaten genehmigt werden.
- Gesamtdauer: Die Gesamtdauer aller begründeten Time Stops darf 9 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (rollierend, gerechnet ab dem Startdatum des ersten genehmigten begründeten Time Stops) nicht überschreiten.
- Aufteilung: Diese Pausierungszeit kann gegebenenfalls auf mehrere Anträge aufgeteilt werden, sofern für jeden Antrag erneut ein wichtiger Grund nachgewiesen und von der SAMS GYM GmbH anerkannt wird.
- Gründe:
- Beruflicher Auslandsaufenthalt (mehr als 4 Wochen mit Arbeitgeberbescheinigung).
- Ärztlich bestätigte Trainingsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft über 4 Wochen).
- Nachgewiesener Militär- oder Zivilschutzdienst (mehr als 4 Wochen).
- Betriebliche Schliessung der Studios durch die SAMS GYM GmbH (mehr als 4 Wochen).
7.2. Unbegründeter Time Stop (nur für Flat-Abonnements)
Flat-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen pausieren.
- Dauer: Ein einzelner, zusammenhängender Time Stop kann für mindestens einen Monat bis zu maximal 3 Monaten genehmigt werden.
- Gesamtdauer: Die Gesamtdauer aller unbegründeten Time Stops darf 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (rollierend, gerechnet ab dem Startdatum des ersten genehmigten unbegründeten Time Stops) nicht überschreiten.
- Aufteilung: Diese Pausierungszeit kann gegebenenfalls auf mehrere Anträge aufgeteilt werden.
7.3. Beantragung und Bedingungen des Time Stops
Antrag und Genehmigung: Der Time Stop (begründet oder unbegründet) muss über ein elektronisches Formular bei der SAMS GYM GmbH für einen bestimmten Zeitraum (Start- und Enddatum) beantragt werden. Die Aktivierung erfolgt erst nach Genehmigung durch die SAMS GYM GmbH. Das Startdatum kann maximal 7 Tage rückwirkend (ab Antragsdatum) liegen.
Gebühren:
- Gebühr (unbegründeter Time Stop): Für unbegründete Time Stops (Ziffer 7.2) fällt eine Gebühr an. Diese wird taggenau berechnet, basierend auf CHF 10.– pro 30-Tage-Pausierung (Vorauszahlung per Kredit- oder Debitkarte). Die Gesamtgebühr ist (Anzahl Pausierungstage) x (CHF 10.– / 30).
- Gebühr (begründeter Time Stop): Begründete Time Stops (Ziffer 7.1) sind kostenlos, setzen aber fristgerechte Einreichung und Anerkennung des Nachweises voraus.
Wirkung des Time Stops: Ein genehmigter Time Stop unterbricht die aktive Mitgliedschaft:
- Nutzungsberechtigung und monatliche Zahlungspflicht ruhen für die Dauer der Pausierung.
- Wurde ein Zeitraum bereits bezahlt, verschiebt sich die nächste fällige Zahlung um die Dauer dieses nicht genutzten Zeitraums. Die Vorauszahlung wird für den Zeitraum nach Ende des Time Stops angerechnet.
Auswirkung auf die Mindestlaufzeit: Die Erfüllung der vereinbarten Mindestlaufzeit (gemäss Ziffer 5.2.1, d.h. die erforderliche Anzahl aktiver, bezahlter Monate) wird durch einen Time Stop wie folgt beeinflusst:
- Die Anzahl der zu leistenden aktiven, bezahlten Monate ändert sich durch den Time Stop nicht.
- Da während des Time Stops keine aktive, zahlungspflichtige Mitgliedschaft besteht, wird diese Pausenzeit nicht auf die Erfüllung der Mindestlaufzeit angerechnet.
- Das kalendarische Datum, an dem die Mindestlaufzeit endet, verschiebt sich daher um die genaue Dauer des genehmigten Time Stops nach hinten.
- Dieses verschobene Enddatum der Mindestlaufzeit ist für die Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist (gemäss Ziffer 5.2.1) massgeblich.
- Das Mitglied kann das jeweils gültige Enddatum der Mindestlaufzeit nach Genehmigung eines Time Stops im Kundenportal einsehen und ist verpflichtet, sich dort rechtzeitig über dieses Datum zu informieren.
Keine Kombination: Begründete und unbegründete Time Stops können nicht gleichzeitig oder für denselben Zeitraum beantragt werden.
7.4. Kein Time Stop für andere Abonnements
Für Standard-Abonnements, Einmalige Leistungen, Coaching-Verträge (vgl. Ziffer 14.4.2) und andere Abonnementarten (Einzeleintritte, Mehrfachkarten) besteht kein Anspruch auf Time Stop. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt nicht; das Risiko einer Unterbrechung trägt das Mitglied.
8. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Verzug
⚠️ Wichtiger Hinweis: Pünktlich zahlen! Bei Verzug drohen Gebühren und ggf. Sperrung/Kündigung.
8.1. Fälligkeit, Verantwortung und Zahlungsweise
Der vereinbarte Gesamtbetrag für das Abonnement oder die Dienstleistung ist gemäss den vertraglichen Vereinbarungen zum angegebenen Zeitpunkt fällig. Das Mitglied ist für die fristgerechte Leistung aller Zahlungen verantwortlich.
- Verträge mit automatischer Abbuchung (wiederkehrende Zahlungen): Bei Verträgen, deren Bezahlung über automatischen Einzug erfolgt (insbesondere Flat-Abonnements sowie Verträge mit vereinbarter Ratenzahlung über die Online-Plattform, z.B. Coaching-Verträge oder andere Produkte mit Teilzahlung), ist die Bezahlung ausschliesslich durch automatischen Einzug von der vom Mitglied im Kundenportal hinterlegten und stets gültig zu haltenden Kredit- oder Debitkarte möglich. Das Mitglied muss sicherstellen, dass die Kredit- oder Debitkarte ausreichend gedeckt ist und die Daten aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich im Kundenportal vorzunehmen. Bei Fehlschlagen einer Abbuchung aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen (z.B. ungültige Karte, unzureichende Deckung, nicht aktualisierte Daten) können Verzugsfolgen (Ziffer 8.3) eintreten.
- Standard-Abonnements mit Einmalzahlung und andere Produkte/Dienstleistungen: Bei Standard-Abonnements mit Einmalzahlung sowie bei individuell vereinbarten Leistungen oder Produkten, deren Zahlung nicht über automatischen Einzug erfolgt, können auch andere Zahlungsweisen (z.B. Rechnung, Überweisung, andere Online-Zahlungsmittel) vorgesehen sein. Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Vertrag oder bei Rechnungsstellung festgelegt.
8.2. Zahlungserinnerung
Bei Zahlungsverzug werden Zahlungserinnerungen an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer (z.B. via WhatsApp) versendet (gemäss Ziffer 2.1). Das Mitglied ist für die Aktualität dieser Kontaktdaten verantwortlich. Der Nichterhalt einer Zahlungserinnerung (z.B. wegen veralteter Daten) befreit nicht von der Zahlungspflicht.
8.3. Verzugsgebühren und Folgen bei längerem Zahlungsverzug
8.3.1. Verzugsgebühren bei Verträgen mit wiederkehrender Ratenzahlung
Bei Zahlungsverzug aus Verträgen mit wiederkehrender Ratenzahlung (z.B. Flat-Abonnements, Coaching-Verträge mit Teilzahlung oder andere Produkte mit vereinbarter Ratenzahlung) werden folgende Gebühren erhoben:
- Ab dem 5. Tag Zahlungsverzug: CHF 5.–
- Ab dem 15. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 7.50
- Ab dem 25. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 10.–
8.3.2. Folgen bei Zahlungsverzug über mehr als eine Rate (innerhalb der vereinbarten Laufzeit)
Befindet sich ein Mitglied mit einem Vertrag mit wiederkehrender Ratenzahlung noch innerhalb der vereinbarten Laufzeit (z.B. Mindestlaufzeit bei Flat-Abonnements, Ratenlaufzeit bei Teilzahlungsvereinbarungen) und ist bei Fälligkeit der nächsten Rate weiterhin im Zahlungsverzug, gilt:
- Sofern der Vertrag mit einem Zugangsrecht zu den Studios verbunden ist, wird der Zutrittsschlüssel vorübergehend gesperrt.
- Sofern der Vertrag den Zugang zu digitalen Produkten oder Dienstleistungen umfasst (z.B. Online-Coaching, Trainings- oder Ernährungspläne, digitale Tools), wird der Zugang zu diesen Inhalten gesperrt oder entzogen.
- Die Ratenzahlung wird beendet.
- Der gesamte noch offene Betrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit wird sofort fällig.
- Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– eingefordert (ggf. über Inkassoinstitut).
- Nach Begleichung der Gesamtschuld wird ein allfällig gesperrter Zutritt wieder freigeschaltet und der Zugang zu allfälligen digitalen Produkten wiederhergestellt. Die vereinbarte Laufzeit verlängert sich nicht.
- Sofern der Vertrag eine automatische Verlängerung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorsieht (z.B. Flat-Abonnements gemäss Ziffer 5.2.1), verlängert sich dieser nach dem ursprünglichen Ende der Laufzeit wieder automatisch, sofern nicht gekündigt.
8.3.3. Folgen bei Zahlungsverzug über mehr als eine Rate (bei automatisch verlängerten Verträgen nach Ablauf der Mindestlaufzeit)
Befindet sich ein Mitglied mit einem Vertrag mit wiederkehrender Ratenzahlung, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängert (z.B. Flat-Abonnements oder andere Verträge mit automatischer Verlängerung gemäss Ziffer 2.4), in der Phase nach Ablauf der Mindestlaufzeit und ist bei Fälligkeit der nächsten Rate weiterhin im Zahlungsverzug, gilt:
- Sofern der Vertrag mit einem Zugangsrecht zu den Studios verbunden ist, wird der Zutrittsschlüssel gesperrt.
- Sofern der Vertrag den Zugang zu digitalen Produkten oder Dienstleistungen umfasst, wird der Zugang zu diesen Inhalten dauerhaft entzogen.
- Der Vertrag wird fristlos gekündigt.
- Der offene Saldo (i.d.R. die ausstehende Rate) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– wird eingefordert (ggf. über Inkassoinstitut).
8.3.4. Zahlungsverzug und Bearbeitungsgebühr für sonstige Leistungen
Für Forderungen aus Leistungen ohne wiederkehrende Ratenzahlung (z.B. Einzelcoachings, Einzeltermine, Produkte, Einmalzahlungen) gilt abweichend von Ziffer 8.3.1: Ist eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum vollständig beglichen, ist SAMS GYM GmbH berechtigt, ohne weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– zu erheben. Diese ersetzt für die betreffende Forderung die Verzugsgebühren gemäss Ziffer 8.3.1. SAMS GYM GmbH wird die ausstehende Forderung zuzüglich der Bearbeitungsgebühr einfordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, einschliesslich Kosten gemäss Ziffer 8.4, bleibt unberührt.
8.4. Kosten bei externer Rechtsverfolgung aufgrund Zahlungsverzugs
Kommt das Mitglied mit einer fälligen Zahlung aus jeglichem Vertragsverhältnis in Verzug, ist SAMS GYM GmbH berechtigt, die Verfolgung ihrer Ansprüche einem Dritten (z.B. Inkassoinstitut, Rechtsanwalt) zu übergeben. Das Mitglied verpflichtet sich in diesem Fall, zusätzlich zur Hauptforderung, Verzugszinsen und vertraglichen Mahn-/Bearbeitungsgebühren auch sämtliche notwendigen und gesetzlich zulässigen Kosten für die Rechtsverfolgung durch den Dritten (Inkasso-/Anwaltsgebühren) zu tragen. Bei gerichtlicher Durchsetzung (insbesondere Rechtsöffnungsverfahren nach Art. 82 SchKG) macht die SAMS GYM GmbH zusätzlich eine angemessene Umtriebsentschädigung gemäss Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO geltend, insbesondere für den Aufwand der Zusammenstellung der Unterlagen, Korrespondenz und Einreichung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.5. Schuldanerkennung und Durchsetzung offener Forderungen (Art. 82 SchKG)
Bei Zahlungsverzug behält sich SAMS GYM GmbH vor, die ausstehenden Beträge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen einzufordern. Der Vertrag gilt als schriftliche Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG.
8.6. Abtretung von Forderungen
Die SAMS GYM GmbH ist berechtigt, offene Forderungen gegen das Mitglied ganz oder teilweise an Dritte (z.B. Inkassounternehmen, Factoring-Gesellschaften) abzutreten.
9. Gesundheitszustand des Mitglieds
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gesundheit ist wichtig! Im Zweifel vorab ärztlichen Rat einholen. Training auf eigenes Risiko.
Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, sich nach eigener Einschätzung körperlich fit und gesundheitlich in der Lage zu fühlen, am Training bei SAMS GYM teilzunehmen. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. SAMS GYM GmbH empfiehlt Mitgliedern dringend, bei gesundheitlichen Bedenken, Vorerkrankungen oder während einer Schwangerschaft vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
10. Haftungsausschluss
⚠️ Wichtiger Hinweis: Training auf eigenes Risiko — insbesondere während unbetreuter Zeiten! Notfalleinrichtungen (Defibrillator, SOS-Telefon) sind in allen Studios gut sichtbar ausgeschildert.
10.1. Keine Haftung für Schäden und Diebstahl
SAMS GYM GmbH schliesst jede Haftung für Schäden, Unfälle oder Verletzungen während des Trainings sowie für Diebstähle in den Räumlichkeiten aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird vollumfänglich wegbedungen. Für grobe Fahrlässigkeit oder Absicht haftet die SAMS GYM GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 100 OR). Abschliessbare Schliessfächer stehen zur Verfügung. Eine Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.
10.2. Verzicht auf Schadensersatzansprüche
Das Mitglied verzichtet im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schadensersatzansprüche gegen SAMS GYM GmbH und deren Angestellte.
10.3. Haftungsausschluss für unbetreute Trainingszeiten
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Training vollumfänglich auf eigenes Risiko erfolgt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Zeiten, in denen kein Personal von SAMS GYM im Studio anwesend ist (nachfolgend „unbetreute Zeiten“).
Diese unbetreuten Zeiten umfassen die regulären Zugangszeiten (ausserhalb der definierten betreuten Zeiten), können aber auch die definierten betreuten Zeiten umfassen, falls das Personal aus jeglichem Grund nicht anwesend ist (z.B. Krankheit, Notfall, betriebliche Umstrukturierungen, Personalengpässe oder Anpassungen der betreuten Zeiten). Die SAMS GYM GmbH garantiert nicht, dass zu den als betreut definierten Zeiten tatsächlich Personal vor Ort ist. Das Mitglied hat sich beim Betreten des Studios selbst zu vergewissern, ob Personal anwesend ist, und trägt die Verantwortung für die Entscheidung, das Training aufzunehmen.
Die SAMS GYM GmbH schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für Schäden, Unfälle oder Verletzungen aus, die dem Mitglied während dieser unbetreuten Trainingszeiten infolge eines medizinischen Notfalls, eines Unfalls ohne Dritteinwirkung oder unsachgemässer Bedienung der Geräte entstehen. Die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 10.1 (Ausschluss der Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit) gelten ausdrücklich auch für diese unbetreuten Trainingszeiten.
10.4. Fundgegenstände
Die SAMS GYM GmbH übernimmt keine Haftung für liegen gelassene oder vergessene Gegenstände in den Studios. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seine persönlichen Gegenstände beim Verlassen des Studios mitzunehmen.
Aufgefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit für eine angemessene Frist aufbewahrt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufbewahrung, Rückgabe oder Benachrichtigung. Bei vermissten Gegenständen ist das Mitglied angehalten, sich über die offiziellen Kontaktkanäle der SAMS GYM GmbH oder direkt beim Personal vor Ort (während der betreuten Zeiten) zu melden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können nicht abgeholte Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung entsorgt oder gespendet werden.
11. Verhalten im Studio und Folgen von Verstössen
11.1. Verbotene Substanzen
Der Zutritt und die Nutzung der Geräte unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten sind untersagt.
11.2. Sachgemässe Gerätenutzung und Meldung von Defekten
Die Geräte sind korrekt einzustellen und sachgemäss zu nutzen. Defekte Geräte sind unverzüglich zu melden. Bei Nutzung trotz erkennbarem Defekt übernimmt SAMS GYM GmbH keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
11.3. Vorzeitige Kündigung bei groben Verstössen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Faires Miteinander! Grobe Verstösse (z.B. unerlaubter Zutritt für Dritte, Belästigung) können zur fristlosen Kündigung führen.
Bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Verhaltensregeln (insbesondere Hygiene, Umgangsformen, Einhaltung von Ziffer 16 zu Aufnahmen) sowie insbesondere bei der missbräuchlichen Verschaffung des Zutritts für Dritte ohne gültiges Abonnement (vgl. Ziffer 4.1 und 4.4), behält sich die SAMS GYM GmbH die fristlose Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung des bezahlten Betrages vor. In einem solchen Fall wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal CHF 50.– zur Deckung des ausserordentlichen administrativen Aufwands fällig, die zusammen mit allfälligen offenen Forderungen eingefordert wird.
Zahlungspflicht bei fristloser Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit: Erfolgt die fristlose Kündigung aufgrund grober Verstösse während der Mindestlaufzeit eines Flat-Abonnements, wird der gesamte noch offene Betrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort fällig (analog Ziffer 8.3.2). Die vertragliche Zahlungsverpflichtung bleibt von der Kündigung unberührt. Grobe Verstösse im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere: die missbräuchliche Verschaffung des Zutritts für unbefugte Dritte, mutwillige Beschädigung von Einrichtungen oder Geräten, Diebstahl, Bedrohung oder Belästigung anderer Mitglieder oder des Personals sowie andere Handlungen, die eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten darstellen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z.B. für Reparaturen, Reinigung oder Ersatzbeschaffungen infolge mutwilliger Beschädigung) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
11.4. Verhaltensregeln als Vertragsbestandteil
Die in den Studios ausgehängten oder auf der Webseite veröffentlichten Verhaltensregeln (Hausordnung) sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.
11.5. Kostenfolgen bei Verunreinigung und Unordnung
Hinterlässt ein Mitglied den Trainingsplatz grob verunreinigt oder verstösst es wiederholt gegen die Pflicht, Trainingsgeräte und Gewichte nach der Nutzung ordnungsgemäss aufzuräumen (gemäss Hausordnung), ist die SAMS GYM GmbH berechtigt, den entstandenen Mehraufwand für Reinigung und Aufräumarbeiten mit einer pauschalen Umtriebsentschädigung von CHF 50.– pro Vorfall in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
12. Schliessungen wegen Revisionen
Die SAMS GYM GmbH behält sich vor, die Räumlichkeiten für maximal zwei Wochen jährlich für Wartungsarbeiten, Reinigungen oder Revisionen zu schliessen. Eine solche Schliessung gilt nicht als Abwesenheitszeit des Mitglieds und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit.
13. Standorte, Öffnungszeiten, Ausstattung und Regelung bei höherer Gewalt
13.1. Standorte & Betriebsflexibilität
Informationen zu Standorten, Öffnungszeiten und verfügbarer Ausstattung werden von SAMS GYM GmbH bereitgestellt, können sich jedoch ändern. Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte Ausstattung oder unveränderte Öffnungszeiten an spezifischen Standorten. Vorübergehende oder endgültige Schliessungen einzelner Standorte oder Teilanlagen aus betrieblichen Gründen bleiben vorbehalten. SAMS GYM GmbH wird sich bemühen, alternative Trainingsmöglichkeiten in anderen SAMS GYM Studios anzubieten, sofern möglich und zumutbar.
13.2. Höhere Gewalt – Grundregel
⚠️ Wichtiger Hinweis: Was passiert bei Schliessungen durch höhere Gewalt (z.B. Pandemie)? Grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung/Verlängerung. Ausnahmen für Flat-Abos siehe 13.3.
Bei Schliessungen aller SAMS GYM Fitnessstudios aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, staatliche Restriktionen, welche die Öffnung verunmöglichen oder stark einschränken) gilt grundsätzlich: Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, auf anderweitige finanzielle Kompensation oder auf kostenlose Vertragsverlängerung.
13.3. Ausnahme für Flat-Abonnements bei längerfristiger Schliessung aufgrund höherer Gewalt
Abweichend von Ziffer 13.2 gilt für Inhaber eines Flat-Abonnements (vorbehaltlich Ziffer 14.4.2 für Coaching-Verträge): Sofern eine Schliessung aller SAMS GYM Fitnessstudios aufgrund höherer Gewalt (gemäss Ziffer 13.2) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen andauert oder angekündigt wird, hat das Mitglied Anspruch auf einen kostenlosen Time Stop für die gesamte Dauer der Schliessung. Dieser Time Stop ersetzt für Flat-Abonnements die Regelung unter Ziffer 13.2 bezüglich finanzieller Kompensation oder Vertragsverlängerung. Der in Ziffer 13.2 festgehaltene Ausschluss der Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge bleibt jedoch auch für Flat-Abonnements bestehen. Die Modalitäten dieses Time Stops (Pausierung der Zahlungspflicht, Ruhen des Trainingsrechts, Verschiebung des Enddatums der Mindestlaufzeit) richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen für den begründeten Time Stop (Ziffer 7.3). Der Time Stop ist vom Mitglied aktiv bei SAMS GYM GmbH zu beantragen, sobald die Voraussetzung (Schliessung > 4 Wochen) erfüllt ist.
13.4. Ausschluss weitergehender Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Mitglieds (insbesondere auf Schadensersatz) aufgrund von Schliessungen gemäss Ziffer 13.1, 13.2 oder 13.3 sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. Besondere Dienstleistungen und Regelungen zu Partnern
14.1. Absage von Terminen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Terminabsage? Bitte 24h vorher, sonst fallen Kosten an.
Einzeltermine für Coachings oder Beratungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden die vollen Kosten berechnet.
14.2. Externe Personaltrainer
Das Engagement und Training mit externen Trainern/Coaches in den Räumlichkeiten von SAMS GYM ist nur nach vorheriger schriftlicher Voranmeldung an SAMS GYM GmbH und gegen Zahlung einer Gebühr (derzeit CHF 50.– pro Einheit/Termin, gemäss Preisliste) gestattet.
Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht kann für nachweisliche Spitzensportler nach individueller Prüfung und schriftlicher Zustimmung durch die SAMS GYM GmbH gewährt werden.
14.3. Keine Erfolgsgarantie und Abgrenzung zu medizinischer Beratung
SAMS GYM GmbH übernimmt keine Garantie für den individuellen Erfolg von Coachings oder Beratungen. Der Erfolg hängt massgeblich von Mitarbeit, Disziplin und individuellen Voraussetzungen des Mitglieds ab. Rückerstattungen aufgrund ausbleibenden Erfolgs sind ausgeschlossen.
Coaching- und Beratungsleistungen der SAMS GYM GmbH (insbesondere Ernährungsberatungen, Trainingsberatungen und persönliche Coachings) stellen keine medizinische, therapeutische oder diätetische Behandlung dar und ersetzen in keinem Fall die Konsultation, Diagnose oder Behandlung durch eine ärztliche Fachperson. Mitgliedern mit Vorerkrankungen, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, chronischen Beschwerden oder laufender Medikamenteneinnahme wird dringend empfohlen, vor Beginn einer Ernährungs- oder Trainingsberatung ärztlichen Rat einzuholen.
Die SAMS GYM GmbH übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die aus der Umsetzung von Ernährungs- oder Trainingsempfehlungen entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der gesundheitlichen Eignung und Verträglichkeit der empfohlenen Massnahmen.
14.4. Besondere Bestimmungen für Coaching- und Beratungsverträge
14.4.1. Vertragstyp und Unabhängigkeit
Coaching- und Beratungsverträge (nachfolgend „Coaching-Vertrag“ genannt) werden gemäss den in Ziffer 2.4 definierten Vertragstypen abgeschlossen. Der jeweilige Vertragstyp (Standard-Abonnement, Flat-Abonnement oder Einmalige Leistung) wird im Kaufprozess bzw. im individuellen Coaching-Vertrag festgelegt. Coaching-Verträge sind unabhängig von einem allfälligen Fitness-Mitgliedschaftsvertrag bei der SAMS GYM GmbH.
Auffangregelung für Coaching-Verträge (ergänzend zu Ziffer 2.5): Sofern im Coaching-Vertrag kein Vertragstyp ausdrücklich festgelegt ist, gilt Folgendes:
- Strukturierte Programme (z.B. Ernährungsberatung, Coaching-Programme mit fortlaufender Betreuung): Der Vertrag gilt als Standard-Abonnement (feste Laufzeit, automatisches Ende gemäss Ziffer 5.1). Ist zusätzlich keine Laufzeit festgelegt, gilt eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten als vereinbart. Die ausserordentliche Kündigung gemäss Ziffer 5.3 findet auf Coaching-Verträge keine Anwendung; eine vorzeitige Beendigung lässt die Zahlungspflicht unberührt (vgl. Ziffer 14.4.2).
- Einzelleistungen (z.B. einzelne Coaching-Sitzungen, Personal Trainings, Beratungstermine oder Pakete mit einer bestimmten Anzahl Sitzungen): Der Vertrag gilt als Einmalige Leistung gemäss Ziffer 2.4. Für die Gültigkeitsdauer gilt Ziffer 14.4.4.
14.4.2. Vorzeitige Beendigung von Coaching-Verträgen und Ausschluss des Time Stops
Abweichend von Ziffer 5.3 dieser AGB finden die Regelungen zur ausserordentlichen Kündigung in Härtefällen auf Coaching-Verträge keine Anwendung. Eine vorzeitige Beendigung eines Coaching-Vertrags durch das Mitglied, gleich aus welchem Grund (wie z.B. Krankheit, Unfall, Umzug), lässt die vollständige Zahlungspflicht gemäss Ziffer 14.4.3 unberührt. Dies gilt unabhängig vom Vertragstyp des Coaching-Vertrags. Ausgenommen hiervon ist das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gemäss Ziffer 15.4. Ein Anspruch auf Time Stop (Ziffer 7) besteht bei Coaching-Verträgen ebenfalls nicht; allfällige Pausierungen oder Anpassungen können ausschliesslich im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit der SAMS GYM GmbH geregelt werden.
14.4.3. Vorleistungsprinzip und Ausschluss der Rückerstattung
⚠️ Wichtiger Hinweis: Coaching- und Beratungsleistungen beinhalten erhebliche Vorleistungen (z.B. Erarbeitung von Plänen, Einrichtung von Zugängen). Eine Rückerstattung ist daher ausgeschlossen.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Coaching- und Beratungsleistungen der SAMS GYM GmbH regelmässig erhebliche Vorleistungen erfordern, die bereits vor oder zu Beginn der Vertragsleistung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Erarbeitung individueller Trainings-, Ernährungs- oder Beratungspläne,
- die Einrichtung und Bereitstellung von digitalen Zugängen (z.B. App-Logins, Online-Plattformen),
- die Vorbereitung und Zusammenstellung von Programminhalten,
- die administrative Aufbereitung und Personalisierung der Leistung.
Das vereinbarte Entgelt für den Coaching-Vertrag ist für die gesamte vereinbarte Leistung geschuldet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder ein Erlass fälliger Zahlungen ist vollständig ausgeschlossen, auch im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen, einer vorzeitigen Beendigung des Trainings durch das Mitglied, oder einer allfälligen Sperrung des Zutritts zum Fitnessstudio aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat.
Bei Verträgen mit vereinbarter Teilzahlung (Ratenzahlung) bleibt der gesamte vereinbarte Betrag geschuldet, auch wenn das Mitglied die Leistungen nicht mehr in Anspruch nimmt. Die Vereinbarung von Teilzahlungen stellt eine Zahlungserleichterung dar und begründet kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht.
14.4.4. Individuelle Coaching-Pakete
Die SAMS GYM GmbH kann individuelle Coaching-Pakete anbieten, die verschiedene Leistungsbestandteile kombinieren (z.B. Coaching-Sitzungen, App-Zugang, Trainings- oder Ernährungspläne, digitale Inhalte). Für solche Pakete gelten:
- Der Vertragstyp, der Leistungsumfang und die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Angebot oder Kaufprozess festgelegt.
- Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB ergänzend, insbesondere die Bestimmungen zum jeweiligen Vertragstyp (Ziffer 2.4) und die Regelungen dieser Ziffer 14.
- Einzelne Leistungsbestandteile können nicht separat gekündigt, zurückgegeben oder rückerstattet werden.
Gültigkeitsdauer für Einzelleistungen: Einzeln erworbene Coaching-Sitzungen, Personal Trainings, Beratungstermine oder ähnliche Einzelleistungen (unabhängig davon, ob einzeln oder als Paket erworben) sind ab Kaufdatum für die im Kaufprozess oder auf der Rechnung angegebene Gültigkeitsdauer einzulösen. Sofern keine Gültigkeitsdauer ausdrücklich vereinbart ist, beträgt diese 12 Monate ab Kaufdatum. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht in Anspruch genommene Leistungen ersatzlos. Eine Rückerstattung oder Verlängerung erfolgt nicht.
14.4.5. Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Regelungen zu den Punkten 14.4.2, 14.4.3 und 14.4.4 bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung im individuellen Coaching-Vertrag.
14.5. Persönliche Dienstleistungen
Coaching- und Beratungsleistungen sind persönlich und nicht übertragbar.
14.6. Leistungen von Drittanbietern
SAMS GYM GmbH arbeitet gegebenenfalls mit Drittanbietern zusammen, die eigene Leistungen anbieten (z.B. Kurse, Coachings). Für solche Leistungen oder daraus resultierende Ansprüche erfolgt keine Rückerstattung, Haftung oder Abwicklung durch SAMS GYM GmbH. Massgeblich sind die Vereinbarungen des Mitglieds direkt mit dem Drittanbieter. SAMS GYM GmbH ist hier nur Vermittler oder stellt Räumlichkeiten zur Verfügung.
14.7. Nutzung extern betriebener Plattformen und Apps
14.7.1. Nutzung der Plattform/App
SAMS GYM GmbH nutzt zur Bereitstellung bestimmter Dienste (z.B. Mitgliederverwaltung, Kursbuchung, Inhalte, Kommunikation) eine Online-Plattform oder mobile App (nachfolgend „Plattform/App“), die ggf. unter dem Namen/Design von SAMS GYM GmbH auftritt. Die technische Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Hosting erfolgen nicht durch SAMS GYM GmbH selbst, sondern durch einen unabhängigen spezialisierten Drittanbieter („Plattformbetreiber“). SAMS GYM GmbH kann für verschiedene Dienste auch mehrere Plattformen/Apps von unterschiedlichen Betreibern nutzen. Diese Ziffer 14.7 gilt jeweils für die spezifisch genutzte Plattform/App und deren Betreiber.
14.7.2. Zuständigkeit des Plattformbetreibers
Für technische Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Wartung der Plattform/App ist der Plattformbetreiber verantwortlich. SAMS GYM GmbH hat keinen massgeblichen Einfluss auf technische Infrastruktur und operativen Betrieb. Die Verfügbarkeit kann durch technische Störungen, Wartungsarbeiten des Betreibers oder andere Umstände in dessen Verantwortungsbereich beeinträchtigt werden.
14.7.3. Eigene Inhalte und Dienste
SAMS GYM GmbH ist verantwortlich für die eigenen Inhalte und Dienstleistungen, die sie über die Plattform/App anbietet. Die vertragliche Beziehung bezüglich Mitgliedschaft oder spezifischer von SAMS GYM GmbH erbrachter Dienstleistungen besteht weiterhin zwischen Mitglied und SAMS GYM GmbH.
14.7.4. Haftungsbeschränkung für technische Probleme
Eine Haftung von SAMS GYM GmbH für Schäden des Mitglieds aufgrund technischer Mängel, Fehler, Nichtverfügbarkeit, Sicherheitsvorfällen, Datenverlusten oder anderen Problemen, die ihre Ursache im technischen Betrieb oder der Infrastruktur der Plattform/App durch den Plattformbetreiber haben, ist ausgeschlossen (soweit gesetzlich zulässig). SAMS GYM GmbH übernimmt keine Gewährleistung für ununterbrochene Erreichbarkeit oder Fehlerfreiheit der Plattform/App des Plattformbetreibers. Ansprüche bezüglich technischer Funktionsfähigkeit oder Betrieb der Plattform/App sind ausschliesslich an den Plattformbetreiber zu richten, sofern gesetzliche Bestimmungen oder eine direkte Vertragsbeziehung des Mitglieds zum Plattformbetreiber dies ermöglichen/vorsehen.
14.7.5. Anpassungen und Wechsel
SAMS GYM GmbH behält sich das Recht vor, die Plattform/App oder den Plattformbetreiber zu wechseln sowie Funktionalitäten anzupassen oder einzustellen, sofern dies dem Mitglied unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von SAMS GYM GmbH zumutbar ist.
14.7.6. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform/App erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Hierzu verweist die SAMS GYM GmbH auf die separate Datenschutzerklärung (Informationen über Erhebung, Verarbeitung, Nutzung der Daten des Mitglieds sowie Rolle des Plattformbetreibers).
15. Preise und Gutscheine
⚠️ Wichtiger Hinweis: Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei Flat-Abos ist eine jährliche Preisanpassung möglich — bei mehr als 5 % Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
15.1. Gültigkeit der Preise
Es gelten die auf der Webseite der SAMS GYM GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders ausgewiesen. Nachträgliche Preisänderungen für neu abgeschlossene Verträge begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Anpassung des vereinbarten Preises.
15.2. Gutscheine
15.2.1. Kaufgutscheine:
Mitglieder und Nichtmitglieder können bei der SAMS GYM GmbH Wertgutscheine (nachfolgend „Kaufgutscheine“) erwerben. Der Wert eines Kaufgutscheins ist frei wählbar, beträgt jedoch mindestens CHF 50.–. Kaufgutscheine können für Dienstleistungen und Produkte der SAMS GYM GmbH eingelöst werden und sind ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig, sofern nicht anders vermerkt. Sie sind übertragbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restbeträgen ist ausgeschlossen.
15.2.2. Gesponserte und Promotion-Gutscheine:
Gutscheine, die von der SAMS GYM GmbH oder deren Partnern im Rahmen von Werbeaktionen, als Preise oder aus anderen Gründen unentgeltlich abgegeben werden (nachfolgend „Promotion-Gutscheine“), gelten, sofern auf dem Gutschein oder in den spezifischen Aktionsbedingungen nicht anders angegeben, ausschliesslich für Neukunden beim erstmaligen Erwerb eines Fitness-Abonnements (Mitgliedschaft zur Nutzung der Trainingseinrichtungen). Sie sind nicht einlösbar für Coaching- und Beratungsleistungen, Personal Trainings, Produkte (z.B. Supplements) oder sonstige Dienstleistungen und sind nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kumulierbar. Promotion-Gutscheine haben die aufgedruckte oder in den Aktionsbedingungen genannte Gültigkeitsdauer, ansonsten ebenfalls 5 Jahre ab Ausstellung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
15.3. Sonderaktionen
15.3.1. Angebot und spezifische Bedingungen von Sonderaktionen
Die SAMS GYM GmbH kann ihren Mitgliedern und anderen Kunden von Zeit zu Zeit spezielle Angebote und Promotionen (nachfolgend „Sonderaktionen“) für ausgewählte Dienstleistungen oder Produkte unterbreiten. Jede Sonderaktion unterliegt eigenen, spezifischen Bedingungen (z.B. Aktionszeitraum, berechtigter Personenkreis, Umfang der Leistung), die von der SAMS GYM GmbH bei Bekanntgabe der Sonderaktion klar kommuniziert werden. Diese spezifischen Bedingungen sind für die jeweilige Sonderaktion massgeblich.
15.3.2. Allgemeine Regelungen und Ausschlusskriterien
Sofern in den spezifischen Bedingungen einer Sonderaktion nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gelten für alle Sonderaktionen folgende allgemeine Regelungen:
- Sonderaktionen sind nicht mit anderen Rabatten, gesponserten Gutscheinen oder Promotion-Gutscheinen (gemäss Ziffer 15.2.2 dieser AGB) oder sonstigen Preisnachlässen kumulierbar. Regulär erworbene Kaufgutscheine (gemäss Ziffer 15.2.1) gelten als Zahlungsmittel und können auch für Sonderaktionen eingelöst werden.
- Jede Sonderaktion ist auf den von der SAMS GYM GmbH bekanntgegebenen Aktionszeitraum beschränkt. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch mehr auf die Gewährung der Sonderaktion.
- Eine Barauszahlung des geldwerten Vorteils einer Sonderaktion ist ausgeschlossen.
- Sonderaktionen können nicht rückwirkend auf bereits erworbene Dienstleistungen, Produkte oder zuvor abgeschlossene Verträge angerechnet werden.
- Die SAMS GYM GmbH behält sich vor, die Anzahl der im Rahmen einer Sonderaktion verfügbaren Plätze oder Produkte zu limitieren („solange der Vorrat reicht“).
15.3.3. Anpassung oder Beendigung von Sonderaktionen
Die SAMS GYM GmbH behält sich das Recht vor, Sonderaktionen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. bei Missbrauch oder unvorhergesehenen Umständen) anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Bereits entstandene, rechtmässig erworbene Ansprüche von Teilnehmern, die alle ursprünglichen Aktionsbedingungen erfüllt haben, bleiben hiervon nach Möglichkeit unberührt oder es wird eine angemessene alternative Lösung angeboten.
15.4. Preisanpassungen bei laufenden Verträgen (Flat-Abonnements)
SAMS GYM GmbH ist berechtigt, die monatlichen Beiträge für laufende Flat-Abonnements maximal einmal pro Kalenderjahr anzupassen, um gestiegene Betriebskosten (insbesondere Energie-, Miet- oder Personalkosten sowie Inflation) auszugleichen. Die Anpassung wird dem Mitglied mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen monatlichen Beitrags, hat das Mitglied das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung ausserordentlich zu kündigen.
16. Privatsphäre, Aufnahmen und Smart Devices
⚠️ Wichtiger Hinweis: Respektiere die Privatsphäre! Filmen/Fotografieren anderer ist strikt verboten. Ausnahmen für eigenes Training nur nachts und ohne andere im Bild.
16.1. Rücksichtnahme bei Smart Devices
Bei Nutzung von Smart Devices (z.B. Smartphones, Tablets) im Studio ist auf die Lautstärke zu achten, um andere nicht zu stören. Kopfhörer werden empfohlen.
16.2. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen anderer Personen
Das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen, auf denen andere Personen (Mitglieder, Personal) erkennbar sind oder deren Privatsphäre beeinträchtigt wird, ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes strikt untersagt. Verstösse können zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zum sofortigen Hausverbot durch SAMS GYM GmbH führen. Ein Hausverbot gilt als Massnahme gemäss Ziffer 11.3; die vertragliche Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
16.3. Ausnahmen beim Abfilmen des eigenen Trainings
Das Abfilmen des eigenen Trainings ist grundsätzlich nur unter strengen Auflagen gestattet:
- Es darf ausschliesslich das eigene Training so gefilmt werden, dass keine anderen Personen (oder deren Eigentum) identifizierbar im Bildausschnitt erscheinen und die Privatsphäre anderer jederzeit gewahrt bleibt.
- Diese Aufnahmen sind nur zwischen 21:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens erlaubt.
- Die Nutzung von Stativen oder anderer Aufnahmetechnik, die den Trainingsbetrieb oder andere Mitglieder behindert oder gefährdet, ist untersagt.
17. Sicherheits- und Zugangskontrolle
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Ausweis kann bei bestimmten Vorgängen (z.B. Schlüsselaktivierung, Kündigung) verlangt werden. Die Studios sind videoüberwacht — Aufnahmen werden nach 30 Tagen gelöscht.
17.1. Videoüberwachung
Die Studios werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht (Schutz vor Vandalismus, Diebstahl; Klärung von Unfällen/Vorfällen; Sicherstellung der Hausordnung). Aufzeichnungen werden ausschliesslich stichprobenartig von der SAMS GYM GmbH oder Beauftragten eingesehen (z.B. bei Sicherheitsvorfällen, Verdacht auf Regelverstösse). Gespeicherte Videodaten werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht, sofern nicht zur Klärung eines konkreten Vorfalls länger aufbewahrt.
17.2. Speicherung von Daten zur Zugangskontrolle
Für erhöhte Sicherheit und Zugangskontrolle speichert die SAMS GYM GmbH ausgewählte Personendaten (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sicher. Diese dienen der eindeutigen Identifizierung beim Zutritt und stellen sicher, dass nur Berechtigte Zutritt erhalten.
Protokollierung von Zutrittsereignissen: Jede Nutzung des Zutrittsschlüssels (Türöffnung) wird elektronisch protokolliert und gespeichert. Dabei werden insbesondere Zeitpunkt, Standort (Studio) und die dem Mitglied zugeordnete Schlüssel-ID erfasst. Diese Daten werden für folgende Zwecke verwendet:
- Gewährleistung der Sicherheit in den Studios (insbesondere bei Vorfällen, Vertragsverletzungen oder unbefugtem Zutritt),
- Überprüfung der Zutrittsberechtigung,
- interne, anonymisierte oder pseudonymisierte Auswertungen und Statistiken (z.B. Auslastungsanalysen, Kapazitätsplanung).
Zutrittsdaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und eine angemessene Frist darüber hinaus gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchsetzung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche erforderlich (z.B. bei Strafverfahren oder Vertragsverletzungen). Weiterführende Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung (Ziffer 18.3).
17.3. Identitätsprüfung mittels Lichtbildausweis
Zur eindeutigen Verifizierung der Person, zur Sicherstellung der korrekten Zuordnung zum Mitgliedskonto und zum Schutz vor Identitätsmissbrauch ist SAMS GYM GmbH berechtigt, bei bestimmten Vorgängen die Vorlage oder den digitalen Upload eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Lichtbildausweis, z.B. ID, Pass, Ausländerausweis) zu verlangen.
Eine solche Identitätsprüfung ist insbesondere erforderlich bei:
- Der Aktivierung des Zutrittsschlüssels.
- Der Buchung von unbetreuten Probetrainings.
- Der Beantragung vertragsrelevanter Änderungen (z.B. Kündigung, Time Stop, Rückerstattungsanträge).
- Änderungen an den Stammdaten des Accounts, sofern diese eine Verifizierung erfordern.
Die übermittelten Ausweisdaten dienen dem Abgleich mit den im Mitgliedskonto hinterlegten Daten, um sicherzustellen, dass die handelnde Person tatsächlich das berechtigte Mitglied ist.
17.4. Speicherung von Identifikationsunterlagen
Zur Gewährleistung der Sicherheit in den unbetreuten Räumlichkeiten (gemäss Ziffer 17.1 und 10.3), zur eindeutigen Identifikation bei Zugangskontrollen sowie zur Beweissicherung bei allfälligen Vertragsverletzungen oder Straftaten, ist die SAMS GYM GmbH berechtigt, die übermittelte Kopie des Ausweisdokuments digital und verschlüsselt zu speichern. Die Speicherung erfolgt für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses. Nach Beendigung des Vertrags und vollständiger Abwicklung aller Ansprüche (inkl. Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen) werden die Identifikationsdaten gelöscht, sofern keine behördlichen Anordnungen oder laufenden Verfahren eine längere Aufbewahrung erfordern.
17.5. Kontrolle der Zutrittsberechtigung und Nachweispflicht
Das Mitglied ist verpflichtet:
- seinen persönlichen Zutrittsschlüssel während des gesamten Aufenthalts zugänglich aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
Zur Sicherstellung, dass nur berechtigte Mitglieder die Studios nutzen, ist die SAMS GYM GmbH oder deren Beauftragte berechtigt, jederzeit Kontrollen durchzuführen. Bei einer Kontrolle muss sich das Mitglied auf Verlangen des Personals ausweisen mittels:
- des Zutrittsschlüssels
- eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. ID, Pass, Führerschein).
Wird die gültige Zutrittsberechtigung oder Identität nicht nachgewiesen oder besteht begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z.B. Weitergabe des Schlüssels an Dritte), kann der Zutritt verweigert oder ein sofortiger Verweis ausgesprochen werden. Weitere Massnahmen (z.B. Kündigung gemäss Ziffer 11.3) bleiben vorbehalten.
Das Mitglied ist zudem verpflichtet, sich bei jedem Betreten des Studios einzeln mit dem persönlichen Zutrittsschlüssel am Leser einzuchecken. Dies gilt zwingend auch dann, wenn die Zugangstür bereits offensteht oder durch Dritte geöffnet wurde. Ein Unterlassen des Einzel-Check-Ins gilt als Sicherheitsrisiko und Verstoss gegen die Zutrittsregeln.
17.6. Bestätigung der Sicherheitskonzepte und Risiko-Übernahme (Unbetreute Zeiten)
Das Mitglied ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss ein separates, elektronisches Formular (nachfolgend «Sicherheitsformular») auszufüllen. Das Sicherheitsformular umfasst insbesondere:
- die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln (Hausordnung),
- die Kenntnisnahme des Notfallkonzepts und der Hilfeleistungspflicht,
- die Kenntnisnahme der Brandschutz- und Sicherheitskonzepte,
- die Identitätsprüfung mittels Lichtbildausweis (gem. Ziffer 17.3),
- die Bestätigung der gesundheitlichen Eignung und der Risiko-Übernahme für unbetreute Zeiten.
Benachrichtigung und Frist: Das Mitglied wird nach Vertragsabschluss per E-Mail und/oder WhatsApp über die Pflicht zur Einreichung des Sicherheitsformulars informiert. Wird das Formular nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht, erfolgt eine Erinnerung. Wird das Sicherheitsformular auch nach der Erinnerung nicht eingereicht, wird der Zutrittsschlüssel gesperrt, bis das Formular vollständig eingereicht wurde.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Ausfüllens dieses Formulars bestätigt das Mitglied bereits mit Annahme dieser AGB (beim Kauf) rechtsverbindlich, dass es:
- die spezifischen Risiken des Trainings ohne anwesendes Personal (unbetreute Zeiten) zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert,
- insbesondere darauf hingewiesen wurde, dass die Hilfeleistung bei einem Notfall (z.B. bei Allein-Training) erschwert sein oder sich verzögern kann,
- sich verpflichtet, die im Formular und im Studio bereitgestellten Informationen zu den Notfalleinrichtungen (Defibrillator etc.), Brandschutzkonzepten und Verhaltensregeln zur Kenntnis zu nehmen.
Sollte das Mitglied das Training aufnehmen, bevor es das Sicherheitsformular ausgefüllt hat (z.B. im Zeitraum zwischen Schlüsselaktivierung und Sperrung), erfolgt dieses Training vollständig auf eigenes Risiko (gemäss Ziffer 10.3). Das Mitglied verzichtet damit auf die separate visuelle Instruktion durch das Formular und übernimmt die vollen, in (a) und (b) genannten Risiken. Die SAMS GYM GmbH übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
18. Datenbearbeitung und Datenschutz
⚠️ Wichtiger Hinweis: Datenschutz ist wichtig! Alle Details in der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite.
18.1. Zweck der Datenbearbeitung
Die SAMS GYM GmbH bearbeitet Personendaten der Mitglieder (z.B. Name, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Nutzungs-/Trainingsdaten) zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages, Bereitstellung/Verbesserung der Dienstleistungen, Gewährleistung der Sicherheit (Ziffer 17) und Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Die SAMS GYM GmbH gibt keine personenbezogenen Daten des Mitglieds an Dritte weiter, die nicht zur Vertragserfüllung oder gesetzlichen Pflichterfüllung erforderlich sind. Insbesondere werden keine Auskünfte über das Vertragsverhältnis an Familienangehörige oder andere nahestehende Personen des Mitglieds erteilt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ermächtigung des Mitglieds vorliegt (vgl. Ziffer 2.1). Für die Sonderregelung bei Verträgen mit Minderjährigen gilt Ziffer 6.5.
18.2. Weitergabe an Dritte und Auftragsbearbeiter
Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. Zahlungs-/Inkassodienstleister), gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine separate, informierte und freiwillige Einwilligung vorliegt. Die SAMS GYM GmbH setzt sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter (z.B. IT-Dienstleister) ein, die Daten ausschliesslich nach Weisung und zu genannten Zwecken bearbeiten.
18.3. Verweis auf die Datenschutzerklärung
Detaillierte Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, Empfängerkategorien, allfälligen Datenübermittlungen ins Ausland, Rechten der Mitglieder (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf) sowie Kontaktdaten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der SAMS GYM Webseite, die integraler Bestandteil des Vertrags ist.
19. Änderung der AGB und Verhaltensregeln
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wesentliche AGB-Änderungen (z.B. Preiserhöhungen)? Das Mitglied wird 30 Tage vorher per E-Mail informiert. Bei Widerspruch kann die SAMS GYM GmbH kündigen. Redaktionelle Anpassungen werden auf der Webseite publiziert.
SAMS GYM GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern (z.B. bei Gesetzes-/Rechtsprechungs-/Markt-/Dienstleistungsänderungen).
19.1. Geringfügige und redaktionelle Änderungen
Änderungen, die keine wesentlichen Rechte oder Pflichten des Mitglieds betreffen, können ohne individuelle Benachrichtigung vorgenommen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Korrekturen von Schreib-, Grammatik- oder Formatierungsfehlern,
- redaktionelle Präzisierungen bestehender Regelungen ohne inhaltliche Änderung,
- Anpassungen an die gelebte Geschäftspraxis, sofern diese für das Mitglied keine Verschlechterung darstellen,
- Aktualisierungen von Verweisen, Links oder Kontaktdaten,
- Ergänzungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Auflagen.
Solche Änderungen werden durch Publikation der aktualisierten AGB auf der Webseite wirksam. Ein zusätzlicher Aushang in den Studios kann, muss aber nicht erfolgen. Die jeweils aktuelle Version mit Versionsnummer und Datum ist jederzeit auf der Webseite einsehbar.
Geltung der AGB-Version: Bei Standard-Abonnements (feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung, gemäss Ziffer 2.4) gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung — unabhängig davon, ob die Zahlung als Einmalzahlung oder in Raten erfolgt. Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung (Flat-Abonnements) gilt jeweils die zum Zeitpunkt der nächsten Zahlungsperiode auf der Webseite publizierte Fassung der AGB. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor jeder neuen Zahlungsperiode über die aktuelle Fassung der AGB zu informieren. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen bzw. die Leistung der nächsten Zahlung gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung. Widerspricht das Mitglied einer geringfügigen Änderung schriftlich, gelten für dieses Mitglied die AGB in der zuletzt von ihm akzeptierten Fassung weiter. Ein Widerspruch berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung und lässt die vertragliche Zahlungspflicht unberührt.
19.2. Wesentliche Änderungen
Änderungen, die wesentliche Rechte oder Pflichten des Mitglieds betreffen, werden dem Mitglied individuell mitgeteilt. Dazu gehören insbesondere:
- Preiserhöhungen (vorbehaltlich Ziffer 15.4),
- Einschränkungen bestehender Leistungen oder Rechte des Mitglieds,
- Einführung neuer Pflichten oder Gebühren für das Mitglied.
Verfahren bei wesentlichen Änderungen:
- Information: Geplante Änderungen und das Datum des Inkrafttretens werden dem Mitglied mindestens 30 Tage vorher per E-Mail (an zuletzt bekannte Adresse) mitgeteilt. Zusätzlich erfolgt ein gut sichtbarer Aushang in den Studios. Die E-Mail hebt wesentliche Änderungen hervor oder enthält einen Link zur neuen Version und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.
- Widerspruchsfrist: Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich (z.B. per E-Mail, eingeschriebener Brief), gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum angekündigten Datum Vertragsbestandteil. Auf diese Genehmigungswirkung wird in der E-Mail ausdrücklich hingewiesen.
- Folgen bei Widerspruch: Bei fristgerechtem Widerspruch wird der Vertrag zu bisherigen Bedingungen fortgeführt. SAMS GYM GmbH hat jedoch das Recht, den Vertrag ausserordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Ausnahme Preisanpassungen: Für Preisanpassungen gemäss Ziffer 15.4 gelten ausschliesslich die dort geregelten Rechtsfolgen (Sonderkündigungsrecht ab >5 %). Ein Widerspruch gegen eine Preisanpassung gemäss dieser Ziffer 19.2 hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Preisanpassung und begründet keinen Anspruch auf Fortführung zum bisherigen Preis.
Anpassung der Verhaltensregeln (Hausordnung): SAMS GYM GmbH ist berechtigt, die Verhaltensregeln jederzeit anzupassen, wenn dies für einen geordneten Betrieb, Sicherheit, Hygiene oder aufgrund veränderter Rahmenbedingungen/Angebote notwendig ist. Die jeweils aktuelle Fassung wird digital zur Verfügung gestellt und ist jederzeit einsehbar. Zugriff auf aktuelle Verhaltensregeln: klicke hier.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
20.2. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn, im Online-Abschlussprozess oder späterer Online-Kommunikation wird ausdrücklich eine andere Form vereinbart oder angeboten.
20.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SAMS GYM GmbH. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
