AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 2.1 | Datum: 23.10.2024 | 

Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbereiche der SAMS GYM GmbH. 

1 – Vertrag
1.1 – Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Die Mitgliederkarte verleiht das Recht auf den Zugang zu den Studios für die vertraglich festgelegte Dauer, welche nach dem Vertragsabschluss nicht mehr einseitig abgeändert werden kann.

1.2 – Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. SAMS GYM behält sich das Recht vor, bei falschen Angaben vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend zu machen.

1.3 – Durch die Abgabe der Mitgliederkarte verpflichtet sich SAMS GYM dem Mitglied die Trainingsgeräte in den eigens hierfür eingerichteten Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

1.4 – Im Zuge des Vertragsschlusses kann das Mitglied bei SAMS GYM eine Instruktion, betreffend Benützung der Trainingsgeräte, einfordern.

1.5 – Der Zugang einer Person ohne gültiges Abonnement ist – auch bei Begleitung eines Mitglieds – nur unter Voranmeldung möglich.

1.6 – Alle verkauften Produkte, unter dem Namen „This is me by Tatjana“, gehören zu der SAMS GYM GmbH.

1.7 – Der Vertrag stellt einen provisorischen Rechtsöffnungstitel i.S.v. Art. 82 Abs. 1 SchKG dar.

2 – Zutrittssystem
2.1 – Jedes Mitglied erhält einen eigenen Zutrittsschlüssel der benötigt wird um die SAMS GYM Studios zu benützen. Ohne Mitführung des Zutrittsschlüssels darf SAMS GYM dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern. Der Zutrittsschlüssel ist personalisiert und dementsprechend nicht auf Dritte übertragbar.

2.2 – Beim Abonnentenkauf kann das Mitglied zwischen einer Schlüsselkarte (einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 29.- / beim Verlust der Schlüsselkarte ist die Aktivierungsgebühr wieder zu entrichten) oder einem Smartphone-Schlüssel (wiederkehrende Lizenzgebühren) wählen.

2.3 – Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsschlüssels zu sorgen und ein Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu melden.

3 – Kündigung
3.1 – Die Abonnemente müssen nicht gekündigt werden. Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus und die Mitgliederkarte wird nach Ablauf der Vertragszeit vom System gesperrt. Ausnahmen hierzu bilden die Flat-Abonnemente. Nach Ablauf deren Mindestvertragsdauer verlängern sich diese Abonnemente jeweils monatlich um einen Monat. Die Flat-Abonnemente sind erst nach der Mindestvertragsdauer, auf das nächste Zahlungsdatum, kündbar. Die Kündigung muss mindestens 7 Tage vor dem nächsten Zahldatum, über ein elektronisches Formular, bei SAMS GYM eingehen. Beim ALL IN ONE Flat beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate oder 12 Teilzahlungen, beim ALL IN ONE Flat-Flex beträgt diese eine Teilzahlung. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen. Es findet diesbezüglich keine Rückvergütung oder eine Verlängerung der Laufzeit statt.

3.2 – Für die Abonnemente mit festen Laufzeiten von weniger als 12 Monaten sowie für Einzeleintritte oder Mehrfachkarten besteht kein Recht der Mitglieder auf vorzeitige Kündigung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3 – Für die Abonnemente mit festen Laufzeiten von 12 Monaten und mehr besteht grundsätzlich kein Recht der Mitglieder auf vorzeitige Kündigung. Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen und bei erfolgtem Nachweis von wichtigen Gründen gewährt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine länger dauernde Krankheit oder Unfall, welche eine langfristige Sportunfähigkeit zur Folge haben und nicht selbstverschuldet sind, sowie bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon von SAMS GYM (Kanton Wallis). Eine langfristige Sportunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sie mindestens der Restlaufzeit des Abonnements entspricht. Anderweitige Gründe begründen kein Recht auf vorzeitigen Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen, wenn die vom Mitglied geltend gemachten Gründe im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt oder vorhersehbar waren.

3.4 – Das Gesuch um vorzeitigen Vertragsrücktritt ist schriftlich zu begründen und mit den notwendigen Bestätigungen (bspw. Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle, etc.) bei SAMS GYM einzureichen. Der Nachweis eines wichtigen Grundes im Sinne von Art. 3.3 obliegt dem Mitglied.

3.5 – Soweit das Gesuch um vorzeitigen Vertragsrücktritt gutgeheissen wird, erfolgt die Rückerstattung des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages wie folgt:

a. Beim Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monaten: Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung / Erlass eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben respektive muss voll bezahlt werden.

  • Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % des Vertragspreises
  • Im 2. Monat: Rückerstattung = 40 %
  • Im 3. Monat: Rückerstattung = 30 %
  • Im 4. Monat: Rückerstattung = 25 %
  • Im 5. Monat: Rückerstattung = 15 %
  • Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 %
  • Ab 7. Monat: keine Rückerstattung

b. Beim Mitgliedschaftsvertrag von 24 Monaten: Bis zum 12. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung / Erlass eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben respektive muss voll bezahlt werden.

  • Im 1. und 2. Monat: Rückerstattung = 50 % des Vertragspreises
  • Im 3. und 4 Monat: Rückerstattung = 40 %
  • Im 5. und 6 Monat: Rückerstattung = 30 %
  • Im 7. und 8. Monat: Rückerstattung = 25 %
  • Im 9. und 10. Monat: Rückerstattung = 15 %
  • Im 11. und 12. Monat: Rückerstattung = 10 %
  • Ab 13. Monat: keine Rückerstattung

c. Die Berechnung der Rückerstattung gemäss den in den Buchstaben a und b hiervor genannten Quoten basiert auf dem Gesamtpreis abzüglich CHF 30.00 für den administrativen Aufwand.

4 – Jugendschutz
4.1 – Jugendliche dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, bei der SAMS GYM GmbH gültige Verträge abschliessen, ohne dass die gesetzlichen Vertreter diese genehmigen müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verträge mit dem freien Vermögen der Jugendlichen abgeschlossen werden (vgl. Art. 323 Abs. 1 ZGB).

4.2 – Sind die Voraussetzungen von Art. 4.1 nicht gegeben, haben die Jugendlichen mit ihrer Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorzuweisen (Art. 19 ZGB).

5 – Time Stop
5.1 – Nur die Flat-Abonnemente beinhalten die Dienstleistung „Time Stop“. In den folgenden Fällen hat das Mitglied einen Anspruch auf einen begründeten Time Stop bis zu maximal 9 Monaten: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft von mehr als vier Wochen Dauer; bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer und betriebliche Schliessung der Fitnessstudios von mehr als 4 Wochen Dauer. Ferien gelten nicht als begründeter Time Stop Grund. 

5.2 – Ungeachtet der Möglichkeit eines begründeten Time Stops können alle Flat-Mitglieder, mit einem unbegründeten Time Stop, ihre Mitgliedschaft ohne spezifischen Grund für 1 Monat bis maximal 3 Monate pro Kalenderjahr unterbrechen.

5.3 – Der Time Stop muss, über ein elektronisches Formular, bei SAMS GYM hinterlegt werden. Der Time Stop kostet pro 30 Tage CHF 10.-. Diese Gebühr wird dem Mitglied auf der hinterlegten Kreditkarte im Voraus belastet. Begründete und unbegründete Time Stops können nicht kumuliert werden. Time Stops beginnen erst nach Genehmigung des Antrags und können maximal 7 Tage rückwirkend beantragt werden. Während des Time Stops hat das Mitglied keinen Zutritt zu den Fitnessstudios von SAMS GYM. Die Zeit des Time Stops wird an das Ende der Laufzeit der Mitgliedschaft angehängt und der Vertrag (einschliesslich der Fälligkeitstermine für die Mitgliederbeiträge) verlängert sich entsprechend. Zahlungs- und Kündigungsfristen bleiben ansonsten unverändert.

5.4 – Für sämtliche anderen Abonnemente besteht kein entsprechender Schutz gegen Unterbrüche. Es findet diesbezüglich keine Rückvergütung oder eine Verlängerung der Laufzeit statt. Das Risiko eines Unterbruchs trägt in diesen Fällen das Mitglied.

6 – Zahlungsmodalität
6.1 – Es ist der vereinbarte Gesamtbetrag geschuldet, unabhängig davon, ob eine Einmalzahlung, eine monatliche Flat-Zahlung oder eine Teilzahlung verabredet wurde. Dasselbe gilt für jede weitere Verlängerung oder Änderung des Vertrags. Das Mitglied ist verantwortlich für alle Zahlungen, auch wenn die Beträge von SAMS GYM automatisch eingezogen werden. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsrückstand werden mittels E-Mail und/oder WhatsApp Zahlungserinnerungen zugestellt. Bezahlt ein Mitglied die ausstehende Rechnung nicht, wird der offene Saldo zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-, über die Firma „Lixt AG“, eingefordert.  Der Nichterhalt dieser Zahlungserinnerungen entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und verhindert nicht die zusätzlichen Gebühren. Bei Nichtbezahlen wird ein Inkassobüro hinzugezogen und gegebenenfalls ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Es entstehenden zusätzliche Kosten welche das Mitglied zu tragen hat.

6.2.1 – ALL IN ONE Flat & Flat-Flex
Befindet sich ein Mitglied, während seiner Mindestvertragsdauer, 15 Tage oder mehr im Zahlungsverzug wird der Zutrittsschlüssel provisorisch gesperrt. Die Zahlungsmodalität, die Mindestvertragsdauer in monatlichen Raten zu bezahlen, wird eingestellt und der offene Gesamtbetrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-, über die Firma „Lixt AG“, eingefordert. Bei Nichtbezahlen wird ein Inkassobüro hinzugezogen und gegebenenfalls ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Es entstehenden zusätzliche Kosten welche das Mitglied zu tragen hat. Nach Begleichung der Schuld wird der Zutrittsschlüssel wieder entsperrt und das Mitglied erhält wieder Zutritt zu unseren Fitnessstudios. Die vorübergehende Unterbrechung berechtigt nicht zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft. Nach der Mindestvertragsdauer verlängert sich das ALL IN ONE Flat-ABO wieder automatisch monatlich um einen Monat.

6.2.2 – Nach der Mindestvertragsdauer gewährt SAMS GYM dem Mitglied maximal zwei ausstehende Raten. Ab der dritten ausstehenden Rate wird der Zutrittsschlüssel gesperrt und der laufende Vertrag per sofort gekündigt. Der offene Saldo zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- wird über die Firma „Lixt AG“, eingefordert. Bei Nichtbezahlen wird ein Inkassobüro hinzugezogen und gegebenenfalls ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Es entstehenden zusätzliche Kosten welche das Mitglied zu tragen hat.

7 – Gesundheitscheck
Das Mitglied bestätigt, sich vor Vertragsabschluss einer ärztlichen Kontrolle unterzogen zu haben und meldet sich bei der SAMS GYM GmbH mit der Zustimmung seines Arztes an.

8 – Haftung
8.1 – Die SAMS GYM GmbH haftet weder für Schäden, Unfälle oder Verletzungen, die während des Trainings auftreten sollten, noch für etwaige Diebstähle in den Garderoben oder innerhalb der Räumlichkeiten. Den Mitgliedern stehen abschliessbare Schliessfächer zur Verfügung. Eine Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder.

8.2 – Das Mitglied verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die SAMS GYM GmbH, deren Geschäftsführung, Angestellte oder Beauftragte, im gesetzlich zulässigen Rahmen.

9 – Verstösse gegen Verhaltensregeln und AGB
9.1 – Der Zutritt zu den Räumlichkeiten sowie die Benützung der Trainingsgeräte unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.

9.2 – Die Geräte sind vor dem jeweiligen Benützen individuell korrekt einzustellen und sachgemäss zu benutzen. Allfällige beschädigte oder defekte Trainingsgeräte sind dem Betreiber, den Angestellte oder den Beauftragten unverzüglich zu melden. Unterlässt ein Mitglied die Meldung eines erkennbar beschädigten oder defekten Trainingsgerät und benutzt dieses trotz des erkennbaren Mangels, kann es die SAMS GYM GmbH, deren Geschäftsführung, Angestellte oder Beauftrage nicht für einen hieraus entstandenen Schaden haftbar machen.

9.3 – Verstösst ein Mitglied wiederholt in grober Weise gegen die Verhaltensregeln behält sich die SAMS GYM GmbH das Recht vor, den Vertrag vorzeitig und ohne Recht auf Rückvergütung zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei Nichtbeachtung der minimalen Hygiene- und Sauberkeitsvorschriften sowie der angemessenen Umgangsformen unter den Mitgliedern und gegenüber den Angestellten.

9.4 – Die Verhaltensregeln werden in den Fitnessstudios sichtbar ausgehangen und bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages.

9.5 – SAMS GYM behält sich das Recht vor, die Verhaltensregeln und die AGB nach Bedarf anzupassen. Änderungen der AGB werden den Mitgliedern in geeigneter Form angezeigt. Das Mitglied kann, bei einem laufenden Vertrag, die neuen AGB innert 30 Tagen schriftlich ablehnen und die ursprünglichen AGB beibehalten. Anderenfalls gelten die neuen AGB für das laufende Vertragsverhältnis.

10 – Revisionen
SAMS GYM behält sich die Möglichkeit vor, die Räumlichkeiten für maximal zwei Wochen im Jahr für Umbau- oder Wiederherstellungsarbeiten usw. zu schliessen. Eine solche etwaige Schliessung wird nicht als Abwesenheitsperiode betrachtet.

11 – Standorte, Betriebszeiten und Ausstattung
Die Standorte, Betriebszeiten und Ausstattung der Anlagen der SAMS GYM GmbH können jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft. Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Betriebe bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

12 – Coachings
12.1 – Die vereinbarten Termine bei Personaltrainings, Coachings und sonstige Beratungen sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, ansonsten werden dem Kunden die vollen Kosten verrechnet.

12.2 – In den Räumlichkeiten von SAMS GYM ist es nur gegen Voranmeldung sowie eine Gebühr von CHF 100.- gestattet, einen Personaltrainer, der nicht über SAMS GYM angestellt ist, zu engagieren.

12.3 – Die SAMS GYM GmbH gibt keine Garantie, dass Personaltrainings, Coachings und sonstige Beratungen Wirkung erzielen. Der Erfolg hängt entscheidend von der Motivation/aktiven Mitwirkungsbereitschaft des Klienten ab. Es werden keine Rückvergütungen vorgenommen.

12.4 – Der jeweilige Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste zwölfmonatige Laufzeit als vereinbart.

12.5 – Bei den Dienstleistungen wie Coachings, Beratungen, Personaltrainings und Workshops wird der Teilnehmer nur zur Teilnahme an der bezahlten Dienstleistung berechtigt. Die Dienstleistungen sind persönlich und nicht übertragbar.

12.5 – Die SAMS GYM GmbH und Natty Gains sind Partner. Bei nicht durchgeführten Dienstleistungen von Natty Gains nimmt die SAMS GYM GmbH keine Rückvergütungen vor.

13 – Preise und Gutscheine
13.1 – Es gelten die aufgeschalteten Preise auf den Webseiten der SAMS GYM GmbH und zwar im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nachträgliche Anpassungen der Preise, Sonderaktionen oder eine Anpassung des Angebots begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

13.2 – Sonderaktionen, Spezialpreise und dergleichen sind nicht kumulierbar. Gesponserte Gutscheine sind nur bei einem Abonnentenkauf von Neukunden anwendbar. Ist nichts anderes vereinbart, haben Gutscheine eine Gültigkeit von 5 Jahren.

14 – Privatsphäre
14.1 – Bei der Benutzung des Smartphones oder anderen Smart Devices darf die Privatsphäre der anderen Trainierenden nicht gestört werden. Insbesondere bei der Bedienung des Smartphones muss auf die Lautstärke geachtet werden, dass die anderen Mitglieder davon nicht gestört werden.

14.2 – Fotografieren und Filmen von anderen Personen ist aufgrund der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte in allen SAMS GYM Anlagen untersagt.

14.3 – Das Abfilmen beim Training ist nur zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr erlaubt; mit Ausnahme in dem CrossGYM in Susten.

14.4 – Es ist untersagt oben ohne zu trainieren oder sich oben ohne zu fotografieren oder filmen; mit Ausnahme in dem CrossGYM in Susten.

15 – Sicherheit
Die Fitnessanlagen sind aus Sicherheitsgründen komplett kameraüberwacht und arbeiten mit einer Gesichtserkennungs-Software. Die Aufnahmen werden stichprobenartig zur Kontrolle oder bei etwaigen Verstössen von SAMS GYM eingesehen und nach 90 Tagen automatisch vom System gelöscht.

16 – Datenschutz
Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Datenschutz, erlauben die Mitglieder, ihre Daten an andere Agenturen oder an andere, rechtlich unabhängige Geschäftspartner weiterzugeben. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass diese Einwilligung durch eine schriftliche Mitteilung von ihnen jederzeit zurückgezogen werden kann.

17 – Gerichte
Der Gerichtsstand ist in 3953 Leuk. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

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