AGB

Kurzübersicht & Glossar zu den AGB der SAMS GYM GmbH

Bitte beachten: Diese Übersicht und das Glossar dienen ausschliesslich zur schnellen, vereinfachten Information und sind rechtlich unverbindlich. Massgeblich und rechtlich bindend sind allein die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, die Sie unten finden. Aktuelle Version: 2.2 (vom 27.04.2025)

Kurzübersicht – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Persönlich: Ihre Mitgliedschaft und Ihr Zutrittsschlüssel sind ausschliesslich für Sie persönlich bestimmt und nicht übertragbar.
  • Vertragsende:
    • Standard-Abos: Enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Flat-Abos: Verlängern sich nach der Mindestlaufzeit automatisch monatlich. Eine aktive Kündigung durch Sie ist notwendig! (Kündigungsfrist: 7 Tage vor nächstem Zahlungstermin).
  • Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich durch Zahlung der restlichen Monatsraten. Trainingsrecht bleibt erhalten.
  • Ausserordentliche Kündigung (Härtefall): Unter strengen Bedingungen und mit Nachweis bei wichtigen Gründen (z.B. längerfristige Sportunfähigkeit, weit entfernter Umzug). Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos ab 12 Monaten Laufzeit (siehe Glossar & vollständige AGB).
  • Abo-Pause (Time Stop): Nur bei Flat-Abos möglich. Antrag ist nötig. Kann begründet (kostenlos, z.B. Krankheit, Militär) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein. Wirkt sich auf das Enddatum der Mindestlaufzeit aus.
  • Zahlungen: Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug aus Flat-Abos drohen Gebühren. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen kann eine Sperrung des Zutritts, Inkasso und Kündigung erfolgen.
  • Training & Regeln: Training erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hausordnung und Verhaltensregeln sind zu beachten. Privatsphäre anderer respektieren (Filmen/Fotografieren anderer ist strikt verboten!).
  • Sicherheit: Zutritt nur mit Ihrem persönlichen Schlüssel. Das Verschaffen von Zutritt für Personen ohne gültiges Abo kann zur fristlosen Kündigung ohne Rückerstattung führen. Die Studios sind videoüberwacht (Regeln und Löschfristen beachten).
  • AGB-Änderungen: Sie werden mindestens 30 Tage im Voraus informiert (E-Mail/Aushang). Bei Widerspruch kann SAMS GYM kündigen.

Glossar – Wichtige Begriffe einfach erklärt:

  • AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die rechtlich bindenden und detaillierten Regeln Ihres Vertrags mit SAMS GYM.
  • Standard-Abonnement: Ein Abonnement mit einer festen, im Voraus bestimmten Laufzeit (z.B. 6 oder 12 Monate), das nach Ablauf dieser Frist automatisch endet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich und eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Flat-Abonnement: Ein Abonnement (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“), das nach einer anfänglichen Mindestlaufzeit automatisch monatlich weiterläuft, bis es vom Mitglied aktiv gekündigt wird.
  • Mindestlaufzeit: Die anfängliche feste Dauer eines Flat-Abonnements (z.B. 12 Monate beim ALL IN ONE Flat), während der das Mitglied zur Zahlung verpflichtet ist. Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Flat-Abonnement ordentlich monatlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit basiert auf einer bestimmten Anzahl von Monaten aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.
  • Ordentliche Kündigung: Die normale Beendigung eines Flat-Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin).
  • Vorzeitige Kündigung (Flat-Abo): Die Möglichkeit, ein Flat-Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu beenden, indem die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit auf einmal bezahlt werden (gemäss AGB Ziffer 5.2.2). Das Training ist bis zu diesem ursprünglichen Enddatum weiterhin möglich.
  • Ausserordentliche Kündigung: Eine Kündigung des Vertrags aus einem wichtigen Grund (siehe Härtefall) vor dem regulären Vertragsende. Nur unter bestimmten, strengen Bedingungen und mit Nachweis möglich. Gilt nur für Flat-Abos und Standard-Abos mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
  • Härtefall: Ein wichtiger Grund, der unter Umständen eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt (gemäss AGB Ziffer 5.3.1), z.B. längerfristige, nachgewiesene Sportunfähigkeit oder ein definitiver Umzug über eine bestimmte Distanz.
  • Time Stop: Die Möglichkeit, Ihr Flat-Abonnement für eine bestimmte Zeit zu pausieren. Ein genehmigter Time Stop unterbricht die Zahlungspflicht und das Trainingsrecht, verlängert aber die Dauer, bis die Mindestlaufzeit erfüllt ist. Kann begründet (z.B. Krankheit, kostenlos) oder unbegründet (gegen Gebühr) sein.
  • Zutrittsschlüssel: Ihr persönlicher Zugang zum Studio, entweder als physische Karte oder digitale Zugangsdaten via Smartphone-App.

Für alle Details und die rechtlich verbindlichen Regelungen lesen Sie bitte die vollständigen AGB unten sorgfältig durch.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAMS GYM GmbH

Version 2.2 | Datum: 27.04.2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SAMS GYM GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Mitglied“ genannt) und gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.

Inhaltsübersicht (zur Orientierung):

  1. Anwendungsbereich & Geltung
  2. Vertragsgrundlagen & Mitgliedschaftstypen
  3. Vertragsabschluss (Online)
  4. Zutritt zum Studio
  5. Beendigung des Vertrags
  6. Jugendschutzbestimmungen
  7. Time Stop (Pausierung des Abonnements)
  8. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Verzug
  9. Gesundheitszustand des Mitglieds
  10. Haftungsausschluss
  11. Verhalten im Studio und Folgen von Verstössen
  12. Schliessungen wegen Revisionen
  13. Standorte, Öffnungszeiten, Ausstattung und Regelung bei höherer Gewalt
  14. Besondere Dienstleistungen und Regelungen zu Partnern
  15. Preise und Gutscheine
  16. Verhalten im Studio (Privatsphäre und Aufnahmen)
  17. Sicherheits- und Zugangskontrolle
  18. Datenbearbeitung und Datenschutz
  19. Änderung der AGB und Verhaltensregeln
  20. Schlussbestimmungen

 


 

1. Anwendungsbereich & Geltung

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Trainingseinrichtungen und der damit verbundenen Dienstleistungen der SAMS GYM GmbH.

1.2. Der Vertrag zwischen SAMS GYM GmbH und dem Mitglied ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

1.3. Alle unter dem Namen „Coaching by Tatjana“ verkauften Produkte und Dienstleistungen gehören zur SAMS GYM GmbH und unterliegen, soweit anwendbar, ebenfalls diesen AGB.


2. Vertragsgrundlagen & Mitgliedschaftstypen

2.1. Korrektheit und Aktualität der Mitgliederdaten

Wichtiger Hinweis für Sie: Halten Sie Ihre Daten aktuell! So stellen Sie sicher, dass wichtige Infos & Rechnungen Sie erreichen.

Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Bestellung sowie während der gesamten Vertragsdauer korrekte und vollständige persönliche Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere:

  • Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Gültige Mobiltelefonnummer (sofern für bestimmte Kommunikationszwecke wie Zahlungserinnerungen gemäss Ziffer 8.2 oder für den digitalen Zutrittsschlüssel angegeben).

Das Mitglied ist verpflichtet, im Kundenportal unverzüglich alle Änderungen vorzunehmen. Dies betrifft:

  • Persönliche Daten, die für die Vertragsdurchführung relevant sind (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer).
  • Daten des für die Bezahlung der Abonnementgebühren hinterlegten Zahlungsmittels (insbesondere gültige Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum und Prüfnummer bei Zahlung per Kreditkarte; Kontoverbindung bei vereinbarter Lastschrift für andere Dienstleistungen).

Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen der SAMS GYM GmbH (z.B. Rechnungen, Zahlungserinnerungen gemäss Ziffer 8.2, Informationen zu Vertragsänderungen gemäss Ziffer 19) gelten als gültig zugestellt, wenn sie an die letzte vom Mitglied über das Kundenportal bekannt gegebene postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse gesendet wurden. Kommt das Mitglied seiner Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nicht nach, trägt es die daraus entstehenden Nachteile (z.B. Nichtzustellung wichtiger Informationen oder Mahnungen).

Bei schuldhaft falschen oder nicht aktualisierten Angaben, die zu Mehraufwand oder Schäden bei der SAMS GYM GmbH führen, behält sich die SAMS GYM GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ersatz für den entstandenen Schaden bzw. Mehraufwand zu fordern.

2.2. Bereitstellung der Trainingsgeräte

Mit der Aushändigung des Zutrittsschlüssels stellt die SAMS GYM GmbH dem Mitglied die Trainingsgeräte in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zur Verfügung.

2.3. Einweisung in die Geräte

Im Rahmen des Vertragsabschlusses besteht für das Mitglied die Möglichkeit, eine grundlegende Einweisung in die Nutzung der Trainingsgeräte bei SAMS GYM zu erhalten.

2.4. Mitgliedschaftstypen

Die SAMS GYM GmbH bietet verschiedene Mitgliedschaftstypen an, die sich insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Beendigungsmodalitäten unterscheiden:

  • Standard-Abonnements: Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit (z.B. 6, 12 oder 24 Monate), die automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit enden und keiner Kündigung bedürfen (siehe Ziffer 5.1).
  • Flat-Abonnements: Verträge (z.B. „ALL IN ONE Flat“, „ALL IN ONE Flat-Flex“), die eine anfängliche Mindestlaufzeit haben und sich nach deren Ablauf automatisch monatlich verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden (siehe Ziffer 5.2).

Eine Änderung des vereinbarten Mitgliedschaftstyps oder eine sonstige Anpassung des laufenden Vertrags kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der SAMS GYM GmbH und dem Mitglied vereinbart werden. Die Konditionen einer solchen Vertragsanpassung werden stets individuell festgelegt und sind nicht Gegenstand dieser AGB.


3. Vertragsabschluss (Online)

Beim Abschluss eines Vertrags über unsere Webseite erfolgt der Vertragsschluss in folgenden Schritten:

  • Auswahl des Angebots: Das Mitglied wählt das gewünschte Abonnement oder Produkt aus und legt es gegebenenfalls in einen virtuellen Warenkorb.
  • Eingabe der Daten: Das Mitglied gibt die für den Vertragsabschluss erforderlichen persönlichen Daten ein.
  • Bestätigung der AGB und ggf. Datenschutzbestimmungen: Vor dem Absenden der Bestellung muss das Mitglied bestätigen, dass es die AGB und ggf. die Datenschutzerklärung der SAMS GYM GmbH gelesen und akzeptiert hat. Dies erfolgt durch aktives Setzen eines Häkchens in einem dafür vorgesehenen Kontrollkästchen. Ein Link zu den aktuellen AGB und ggf. der Datenschutzerklärung wird gut sichtbar bereitgestellt.
  • Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung: Durch Klicken auf den Button mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
  • Bestellbestätigung: Nach Eingang der Bestellung erhält das Mitglied von der SAMS GYM GmbH eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält eine Zusammenfassung der Bestellung.

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellbestätigung von der SAMS GYM GmbH an das Mitglied versendet wurde.


4. Zutritt zum Studio

4.1. Zutrittsschlüssel

Wichtiger Hinweis für Sie: Ihr Schlüssel ist persönlich! Nicht weitergeben.

Jedes Mitglied erhält einen persönlichen Zutrittsschlüssel (physische Karte oder digitale Zugangsdaten), der für die Nutzung der SAMS GYM Studios erforderlich ist und nicht auf Dritte übertragbar ist. Ohne den Zutrittsschlüssel kann die SAMS GYM GmbH den Zutritt zum Studio verweigern. Die Nutzung der zugehörigen App unterliegt gegebenenfalls separaten Nutzungsbedingungen.

4.2. Arten des Zutrittsschlüssels

Beim Kauf eines Abonnements kann das Mitglied wählen zwischen:

  • einer Schlüsselkarte (einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 29.–; bei Verlust der Karte fällt die Gebühr erneut an)
  • einem Smartphone-Schlüssel (wiederkehrende Lizenzgebühren, Details gemäss aktueller Preisliste oder Vertragsbestätigung).

4.3. Verantwortung für den Zutrittsschlüssel

Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seines Zutrittsschlüssels verantwortlich und muss Verlust oder Diebstahl unverzüglich melden.

4.4. Zutritt ohne Abonnement

Wichtiger Hinweis für Sie: Gäste? Nur mit Anmeldung! Unbefugter Zutritt kann zur Kündigung führen.

Personen ohne gültiges Abonnement haben – auch in Begleitung eines Mitglieds – nur nach vorheriger Anmeldung Zutritt. (Siehe auch Ziffer 11.3 bezüglich Folgen bei Missbrauch)


5. Beendigung des Vertrags

Übersicht der Beendigungsarten:

  • Standard-Abonnements mit fester Laufzeit enden automatisch. Eine vorzeitige oder ausserordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme der ausserordentlichen Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen gemäss Ziffer 5.3 für Standard-Abos mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.
  • Flat-Abonnements verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch monatlich und müssen aktiv gekündigt werden. Für Flat-Abos sind möglich:
    • Ordentliche Kündigung (nach Mindestlaufzeit)
    • Vorzeitige Kündigung (vor Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten)
    • Ausserordentliche Kündigung in nachgewiesenen Härtefällen.
  • Für Abonnements gemäss Ziffer 5.4 (kurze feste Laufzeit, Einzeleintritte, Mehrfachkarten) sind jegliche Formen der vorzeitigen Kündigung ausgeschlossen.

5.1. Beendigung von Standard-Abonnements

Standard-Abonnements mit fester Laufzeit müssen nicht gekündigt werden und enden automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Der Zutrittsschlüssel wird nach Ablauf gesperrt.

5.2. Regelungen für Flat-Abonnements

5.2.1. Mindestlaufzeit, Verlängerung und Ordentliche Kündigung

Wichtiger Hinweis für Sie: Flat-Abo? Denken Sie an die aktive Kündigung, sonst läuft Ihr Abo weiter!

Flat-Abonnements verpflichten das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Raten für eine bestimmte Mindestanzahl von Monaten aktiver Mitgliedschaft (nachfolgend „Mindestlaufzeit“). Diese Mindestlaufzeit stellt den garantierten Vertrags- und Umsatzzeitraum dar.

  • Sie beträgt beim ALL IN ONE Flat 12 Monate aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.
  • Sie beträgt beim ALL IN ONE Flat-Flex einen Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft.

Nach Erfüllung der Mindestlaufzeit verlängern sich Flat-Abonnements automatisch monatlich um einen weiteren Monat aktiver, bezahlter Mitgliedschaft, sofern sie nicht gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung dieser Abonnements nach Ablauf der Mindestlaufzeit muss mindestens 7 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin bei der SAMS GYM GmbH eingehen. Die Kündigung kann erfolgen:

  • über das dafür vorgesehene elektronische Formular
  • per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.

Massgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der SAMS GYM GmbH. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt in diesem Fall nicht.

5.2.2. Vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit gegen Zahlung der Restraten

Eine vorzeitige Kündigung eines Flat-Abonnements vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ebenfalls möglich. Sie kann erfolgen:

  • über das dafür vorgesehene elektronische Formular
  • per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.

Bei dieser Art der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden monatlichen Raten bis zum Ende der ursprünglichen Mindestlaufzeit sofort als Einmalzahlung fällig. Das Mitglied behält jedoch das Recht, die Trainingseinrichtungen im Studio bis zu dem Zeitpunkt weiterhin zu nutzen, an dem die vereinbarte Mindestlaufzeit (Anzahl bezahlter Monate) erfüllt worden wäre (z.B. bis zum Ende der 12 Monate beim ALL IN ONE Flat).

5.3. Ausserordentliche Kündigung in Härtefällen

Wichtiger Hinweis für Sie: Ausserordentliche Kündigung nur mit Nachweis und unter strengen Bedingungen.

Eine ausserordentliche Kündigung eines Abonnements kann in nachgewiesenen Härtefällen aus wichtigen Gründen gewährt werden. Diese Regelung gilt für:

  • Flat-Abonnements
  • Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder mehr.

5.3.1. Gründe für eine ausserordentliche Kündigung

Wichtige Gründe sind insbesondere (die Anerkennung eines Härtefalls basiert auf der sorgfältigen Prüfung der eingereichten Nachweise durch die SAMS GYM GmbH):

  • Länger anhaltende Krankheit oder Unfall, die nachweislich zu langfristiger Sportunfähigkeit führen (mindestens entsprechend der verbleibenden Vertragslaufzeit).
  • Ein definitiver Wohnsitzwechsel an einen Ort, der nachweislich mehr als 35 Minuten Fahrzeit mit dem Auto und mehr als 50 km Distanz vom nächstgelegenen Standort von SAMS GYM entfernt liegt. Massgeblich ist die Berechnung der schnellsten/kürzesten Route mit dem Auto gemäss einem gängigen Online-Kartendienst zum nächstgelegenen Standort von SAMS GYM.

Andere Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung aus Härtefallgründen. Eine ausserordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Gründe bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder vorhersehbar waren.

5.3.2. Verfahren bei ausserordentlicher Kündigung

Das begründete Gesuch um ausserordentliche Kündigung in einem Härtefall ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. ärztliches Zeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Meldebestätigung) bei der SAMS GYM GmbH einzureichen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäss Ziffer 5.3.1 liegt beim Mitglied. Die Einreichung erfolgt:

  • Für Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.
  • Für Flat-Abonnements: entweder über das dafür vorgesehene elektronische Formular oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der SAMS GYM GmbH.

5.3.3. Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

Wird das Gesuch um ausserordentliche Kündigung von der SAMS GYM GmbH genehmigt und liegt ein wichtiger Grund gemäss Ziffer 5.3.1 vor, endet der Vertrag in der Regel mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt der schriftlichen Genehmigung durch die SAMS GYM GmbH.

5.3.4. Finanzielle Folgen der ausserordentlichen Kündigung

Bei Standard-Abonnements mit fester Laufzeit von 12 Monaten oder mehr: Bei Genehmigung erfolgt eine allfällige Rückerstattung gemäss den folgenden Tabellen a) oder b), berechnet auf Grundlage des ursprünglichen Abonnementpreises.

a) Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit:

  • Bis Ende 1. Monat: 50 % Rückerstattung
  • Bis Ende 2. Monat: 40 % Rückerstattung
  • Bis Ende 3. Monat: 30 % Rückerstattung
  • Bis Ende 4. Monat: 25 % Rückerstattung
  • Bis Ende 5. Monat: 15 % Rückerstattung
  • Bis Ende 6. Monat: 10 % Rückerstattung
  • Ab dem 7. Monat: keine Rückerstattung

b) Abonnement mit 24 Monaten Laufzeit:

  • Bis Ende 2. Monat: 50 % Rückerstattung
  • Bis Ende 4. Monat: 40 % Rückerstattung
  • Bis Ende 6. Monat: 30 % Rückerstattung
  • Bis Ende 8. Monat: 25 % Rückerstattung
  • Bis Ende 10. Monat: 15 % Rückerstattung
  • Bis Ende 12. Monat: 10 % Rückerstattung
  • Ab dem 13. Monat: keine Rückerstattung

Bei Flat-Abonnements: Bei Genehmigung der ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 5.3.2 und Vorliegen der Gründe gemäss Ziffer 5.3.1 endet die Zahlungspflicht mit Wirksamkeit der Kündigung gemäss Ziffer 5.3.3. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für angebrochene oder vergangene Zeiträume erfolgt nicht. Zusätzlich wird mit der Genehmigung der Kündigung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.– fällig. Die SAMS GYM GmbH ist berechtigt, diese Gebühr von der vom Mitglied hinterlegten Zahlungsmethode abzubuchen oder mit allfälligen Forderungen des Mitglieds zu verrechnen.

5.4. Ausschluss der Kündigung bei kurzer fester Laufzeit und spezifischen Produkten

Für Standard-Abonnements mit einer festen Laufzeit von weniger als 12 Monaten sowie für Einzeleintritte oder Mehrfachkarten ist jegliche Form der vorzeitigen Kündigung, einschliesslich einer ausserordentlichen Kündigung in Härtefällen (gemäss Ziffer 5.3), ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesen Fällen nicht möglich.


6. Jugendschutzbestimmungen

6.1. Vertragsabschluss durch Jugendliche mit eigenem Vermögen

Jugendliche dürfen ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Verträge mit der SAMS GYM GmbH abschliessen, wenn diese mit ihrem freien Vermögen finanziert werden (vgl. Art. 323 Abs. 1 ZGB).

6.2. Zustimmung gesetzlicher Vertreter

In allen anderen Fällen müssen Jugendliche bei der Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vorweisen (Art. 19 ZGB).

6.3. Gesundheitliche Eignung und ärztliche Konsultation bei Jugendlichen

Jugendlichen wird im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit nachdrücklich empfohlen, vor Vertragsabschluss eine ärztliche Konsultation zur Abklärung ihrer gesundheitlichen Eignung für das geplante Training durchzuführen. Die SAMS GYM GmbH weist darauf hin, dass eine gesundheitliche Nichteignung, die bei einer solchen Konsultation hätte festgestellt werden können, nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung oder Rückerstattung des Abonnementbetrages begründet. Ausnahme: Es liegt ein Härtefall gemäss Ziffer 5.3 vor, der auch bei erfolgter ärztlicher Abklärung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen wäre und zur Sportunfähigkeit über die verbleibende Vertragslaufzeit führt.


7. Time Stop (Pausierung des Abonnements)

Wichtiger Hinweis für Sie: Abo pausieren (Time Stop)? Nur für Flat-Abos möglich & hat Einfluss auf das Enddatum der Mindestlaufzeit. Details beachten!

Die Möglichkeit des Time Stops (Abo-Pausierung) besteht ausschliesslich für Flat-Abonnements gemäss Ziffer 2.4.

7.1. Begründeter Time Stop (nur für Flat-Abonnements)

Flat-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bei Vorliegen wichtiger, nachzuweisender Gründe kostenlos pausieren.

  • Dauer: Ein einzelner, zusammenhängender Time Stop kann für mindestens einen Monat bis zu maximal 9 Monaten genehmigt werden.
  • Gesamtdauer: Die Gesamtdauer aller begründeten Time Stops darf 9 Monate innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten.
  • Aufteilung: Diese Pausierungszeit kann gegebenenfalls auf mehrere Anträge aufgeteilt werden, sofern für jeden Antrag erneut ein wichtiger Grund nachgewiesen und von der SAMS GYM GmbH anerkannt wird.
  • Gründe:
    • Beruflicher Auslandsaufenthalt (mehr als 4 Wochen mit Arbeitgeberbescheinigung).
    • Ärztlich bestätigte Trainingsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft über 4 Wochen).
    • Nachgewiesener Militär- oder Zivilschutzdienst (mehr als 4 Wochen).
    • Betriebliche Schliessung der Studios durch die SAMS GYM GmbH (mehr als 4 Wochen).

7.2. Unbegründeter Time Stop (nur für Flat-Abonnements)

Flat-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen pausieren.

  • Dauer: Ein einzelner, zusammenhängender Time Stop kann für mindestens einen Monat bis zu maximal 3 Monaten genehmigt werden.
  • Gesamtdauer: Die Gesamtdauer aller unbegründeten Time Stops darf 3 Monate innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten.
  • Aufteilung: Diese Pausierungszeit kann gegebenenfalls auf mehrere Anträge aufgeteilt werden.

7.3. Beantragung und Bedingungen des Time Stops

Antrag und Genehmigung: Der Time Stop (begründet oder unbegründet) muss über ein elektronisches Formular bei der SAMS GYM GmbH für einen bestimmten Zeitraum (Start- und Enddatum) beantragt werden. Die Aktivierung erfolgt erst nach Genehmigung durch die SAMS GYM GmbH. Das Startdatum kann maximal 7 Tage rückwirkend (ab Antragsdatum) liegen.

Gebühren:

  • Gebühr (unbegründeter Time Stop): Für unbegründete Time Stops (Ziffer 7.2) fällt eine Gebühr an. Diese wird taggenau berechnet, basierend auf CHF 10.– pro 30-Tage-Pausierung (Vorauszahlung per Kreditkarte). Die Gesamtgebühr ist (Anzahl Pausierungstage) x (CHF 10.– / 30).
  • Gebühr (begründeter Time Stop): Begründete Time Stops (Ziffer 7.1) sind kostenlos, setzen aber fristgerechte Einreichung und Anerkennung des Nachweises voraus.

Wirkung des Time Stops: Ein genehmigter Time Stop unterbricht die aktive Mitgliedschaft:

  • Nutzungsberechtigung und monatliche Zahlungspflicht ruhen für die Dauer der Pausierung.
  • Wurde ein Zeitraum bereits bezahlt, verschiebt sich die nächste fällige Zahlung um die Dauer dieses nicht genutzten Zeitraums. Die Vorauszahlung wird für den Zeitraum nach Ende des Time Stops angerechnet.

Auswirkung auf die Mindestlaufzeit: Die Erfüllung der vereinbarten Mindestlaufzeit (gemäss Ziffer 5.2.1, d.h. die erforderliche Anzahl aktiver, bezahlter Monate) wird durch einen Time Stop wie folgt beeinflusst:

  • Die Anzahl der zu leistenden aktiven, bezahlten Monate ändert sich durch den Time Stop nicht.
  • Da während des Time Stops keine aktive, zahlungspflichtige Mitgliedschaft besteht, wird diese Pausenzeit nicht auf die Erfüllung der Mindestlaufzeit angerechnet.
  • Das kalendarische Datum, an dem die Mindestlaufzeit endet, verschiebt sich daher um die genaue Dauer des genehmigten Time Stops nach hinten.
  • Dieses verschobene Enddatum der Mindestlaufzeit ist für die Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist (gemäss Ziffer 5.2.1) massgeblich.
  • Das Mitglied kann das jeweils gültige Enddatum der Mindestlaufzeit nach Genehmigung eines Time Stops im Kundenportal einsehen und ist verpflichtet, sich dort rechtzeitig über dieses Datum zu informieren.

Keine Kombination: Begründete und unbegründete Time Stops können nicht gleichzeitig oder für denselben Zeitraum beantragt werden.

7.4. Kein Time Stop für andere Abonnements

Für Standard-Abonnements und andere Abonnementarten (Einzeleintritte, Mehrfachkarten) besteht kein Anspruch auf Time Stop. Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit erfolgt nicht; das Risiko einer Unterbrechung trägt das Mitglied.


8. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Verzug

Wichtiger Hinweis für Sie: Pünktlich zahlen! Bei Verzug drohen Gebühren und ggf. Sperrung/Kündigung.

8.1. Fälligkeit, Verantwortung und Zahlungsweise

Der vereinbarte Gesamtbetrag für das Abonnement oder die Dienstleistung ist gemäss den vertraglichen Vereinbarungen zum angegebenen Zeitpunkt fällig. Das Mitglied ist für die fristgerechte Leistung aller Zahlungen verantwortlich.

  • Flat-Abonnements: Die Bezahlung der wiederkehrenden Beiträge erfolgt ausschliesslich durch automatischen Einzug von der vom Mitglied im Kundenportal hinterlegten und stets gültig zu haltenden Kreditkarte. Das Mitglied muss sicherstellen, dass die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist und die Daten aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich im Kundenportal vorzunehmen. Bei Fehlschlagen einer Abbuchung aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen (z.B. ungültige Karte, unzureichende Deckung, nicht aktualisierte Daten) können Verzugsfolgen (Ziffer 8.3) eintreten.
  • Andere Produkte/Dienstleistungen: Nach gesonderter Vereinbarung oder Angabe können auch andere Zahlungsweisen (z.B. Lastschrift, Rechnung, andere Online-Zahlungsmittel) vorgesehen sein.

8.2. Zahlungserinnerung

Bei Zahlungsverzug werden Zahlungserinnerungen an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer (z.B. via WhatsApp) versendet (gemäss Ziffer 2.1). Das Mitglied ist für die Aktualität dieser Kontaktdaten verantwortlich. Der Nichterhalt einer Zahlungserinnerung (z.B. wegen veralteter Daten) befreit nicht von der Zahlungspflicht.

8.3. Verzugsgebühren und Folgen bei längerem Zahlungsverzug

8.3.1. Verzugsgebühren bei Flat-Abonnements

Bei Zahlungsverzug aus Flat-Abonnements werden folgende Gebühren erhoben:

  • Ab dem 5. Tag Zahlungsverzug: CHF 5.–
  • Ab dem 15. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 7.50.–
  • Ab dem 25. Tag Zahlungsverzug: Insgesamt CHF 10.–

8.3.2. Folgen bei >= 30 Tagen Zahlungsverzug (Flat-Abos innerhalb der Mindestlaufzeit)

Befindet sich ein Mitglied mit Flat-Abo noch innerhalb der Mindestlaufzeit und ist 30 Tage oder länger im Zahlungsverzug, gilt:

  • Der Zutrittsschlüssel wird vorübergehend gesperrt.
  • Die monatliche Ratenzahlung wird beendet.
  • Der gesamte noch offene Betrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit wird sofort fällig.
  • Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– eingefordert (ggf. über Inkassoinstitut). Bereits bezahlte Verzugsgebühren (gemäss Ziffer 8.3.1) werden berücksichtigt.
  • Nach Begleichung der Gesamtschuld wird der Zutritt wieder freigeschaltet. Die Mindestlaufzeit verlängert sich nicht.
  • Nach dem ursprünglichen Ende der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo wieder automatisch monatlich (Ziffer 5.2.1), sofern nicht gekündigt.

8.3.3. Folgen bei >= 30 Tagen Zahlungsverzug (Flat-Abos nach der Mindestlaufzeit)

Befindet sich ein Mitglied mit Flat-Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit und ist 30 Tage oder länger im Zahlungsverzug, gilt:

  • Der Zutrittsschlüssel wird gesperrt.
  • Der Vertrag wird fristlos gekündigt.
  • Der offene Saldo (i.d.R. die ausstehende Monatsrate) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– wird eingefordert (ggf. über Inkassoinstitut). Bereits bezahlte Verzugsgebühren (gemäss Ziffer 8.3.1) werden berücksichtigt.

8.3.4. Zahlungsverzug und Bearbeitungsgebühr für sonstige Leistungen

Für Forderungen aus anderen Leistungen als Flat-Abonnements (z.B. Coachings, Einzeltermine, Produkte) gilt abweichend von Ziffer 8.3.1: Ist eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum vollständig beglichen, ist SAMS GYM GmbH berechtigt, ohne weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– zu erheben. Diese ersetzt für die betreffende Forderung die Verzugsgebühren gemäss Ziffer 8.3.1. SAMS GYM GmbH wird die ausstehende Forderung zuzüglich der Bearbeitungsgebühr einfordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, einschliesslich Kosten gemäss Ziffer 8.4, bleibt unberührt.

8.4. Kosten bei externer Rechtsverfolgung aufgrund Zahlungsverzugs

Kommt das Mitglied mit einer fälligen Zahlung aus jeglichem Vertragsverhältnis in Verzug, ist SAMS GYM GmbH berechtigt, die Verfolgung ihrer Ansprüche einem Dritten (z.B. Inkassoinstitut, Rechtsanwalt) zu übergeben. Das Mitglied verpflichtet sich in diesem Fall, zusätzlich zur Hauptforderung, Verzugszinsen und vertraglichen Mahn-/Bearbeitungsgebühren auch sämtliche notwendigen und gesetzlich zulässigen Kosten für die Rechtsverfolgung durch den Dritten (Inkasso-/Anwaltsgebühren) zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.5. Zahlungserleichterung bei Verzug (Art. 82 SchKG)

Bei Zahlungsverzug behält sich SAMS GYM GmbH vor, die ausstehenden Beträge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen einzufordern. Der Vertrag gilt als schriftliche Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 SchKG.


9. Gesundheitszustand des Mitglieds

Wichtiger Hinweis für Sie: Ihre Gesundheit ist wichtig! Im Zweifel vorab ärztlichen Rat einholen. Training auf eigenes Risiko.

Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, sich nach eigener Einschätzung körperlich fit und gesundheitlich in der Lage zu fühlen, am Training bei SAMS GYM teilzunehmen. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. SAMS GYM GmbH empfiehlt Mitgliedern dringend, bei gesundheitlichen Bedenken, Vorerkrankungen oder während einer Schwangerschaft vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.


10. Haftungsausschluss

10.1. Keine Haftung für Schäden und Diebstahl

SAMS GYM GmbH haftet nicht für Schäden, Unfälle oder Verletzungen während des Trainings sowie für Diebstähle in den Räumlichkeiten. Abschliessbare Schliessfächer stehen zur Verfügung. Eine Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.

10.2. Verzicht auf Schadensersatzansprüche

Das Mitglied verzichtet im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schadensersatzansprüche gegen SAMS GYM GmbH und deren Angestellte.


11. Verhalten im Studio und Folgen von Verstössen

11.1. Verbotene Substanzen

Der Zutritt und die Nutzung der Geräte unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten sind untersagt.

11.2. Sachgemässe Gerätenutzung und Meldung von Defekten

Die Geräte sind korrekt einzustellen und sachgemäss zu nutzen. Defekte Geräte sind unverzüglich zu melden. Bei Nutzung trotz erkennbarem Defekt übernimmt SAMS GYM GmbH keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

11.3. Vorzeitige Kündigung bei groben Verstössen

Wichtiger Hinweis für Sie: Faires Miteinander! Grobe Verstösse (z.B. unerlaubter Zutritt für Dritte, Belästigung) können zur fristlosen Kündigung führen.

Bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Verhaltensregeln (insbesondere Hygiene, Umgangsformen, Einhaltung von Ziffer 16 zu Aufnahmen) sowie insbesondere bei der missbräuchlichen Verschaffung des Zutritts für Dritte ohne gültiges Abonnement (vgl. Ziffer 4.1 und 4.4), behält sich die SAMS GYM GmbH die fristlose Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung des bezahlten Betrages vor.

11.4. Verhaltensregeln als Vertragsbestandteil

Die in den Studios ausgehängten oder auf der Webseite veröffentlichten Verhaltensregeln (Hausordnung) sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.


12. Schliessungen wegen Revisionen

Die SAMS GYM GmbH behält sich vor, die Räumlichkeiten für maximal zwei Wochen jährlich für Wartungsarbeiten, Reinigungen oder Revisionen zu schliessen. Eine solche Schliessung gilt nicht als Abwesenheitszeit des Mitglieds und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit.


13. Standorte, Öffnungszeiten, Ausstattung und Regelung bei höherer Gewalt

13.1. Standorte & Betriebsflexibilität

Informationen zu Standorten, Öffnungszeiten und verfügbarer Ausstattung werden von SAMS GYM GmbH bereitgestellt, können sich jedoch ändern. Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte Ausstattung oder unveränderte Öffnungszeiten an spezifischen Standorten. Vorübergehende oder endgültige Schliessungen einzelner Standorte oder Teilanlagen aus betrieblichen Gründen bleiben vorbehalten. SAMS GYM GmbH wird sich bemühen, alternative Trainingsmöglichkeiten in anderen SAMS GYM Studios anzubieten, sofern möglich und zumutbar.

13.2. Höhere Gewalt – Grundregel

Wichtiger Hinweis für Sie: Was passiert bei Schliessungen durch höhere Gewalt (z.B. Pandemie)? Grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung/Verlängerung. Ausnahmen für Flat-Abos siehe 13.3.

Bei Schliessungen aller SAMS GYM Fitnessstudios aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, staatliche Restriktionen, welche die Öffnung verunmöglichen oder stark einschränken) gilt grundsätzlich: Es besteht kein Anspruch des Mitglieds auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, auf anderweitige finanzielle Kompensation oder auf kostenlose Vertragsverlängerung.

13.3. Ausnahme für Flat-Abonnements bei längerfristiger Schliessung aufgrund höherer Gewalt

Abweichend von Ziffer 13.2 gilt für Inhaber eines Flat-Abonnements: Sofern eine Schliessung aller SAMS GYM Fitnessstudios aufgrund höherer Gewalt (gemäss Ziffer 13.2) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen andauert oder angekündigt wird, hat das Mitglied Anspruch auf einen kostenlosen Time Stop für die gesamte Dauer der Schliessung. Dieser Time Stop ersetzt für Flat-Abonnements die Regelung unter Ziffer 13.2 bezüglich finanzieller Kompensation oder Vertragsverlängerung. Der in Ziffer 13.2 festgehaltene Ausschluss der Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge bleibt jedoch auch für Flat-Abonnements bestehen. Die Modalitäten dieses Time Stops (Pausierung der Zahlungspflicht, Ruhen des Trainingsrechts, Verschiebung des Enddatums der Mindestlaufzeit) richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen für den begründeten Time Stop (Ziffer 7.3). Der Time Stop ist vom Mitglied aktiv bei SAMS GYM GmbH zu beantragen, sobald die Voraussetzung (Schliessung > 4 Wochen) erfüllt ist.

13.4. Ausschluss weitergehender Ansprüche

Weitergehende Ansprüche des Mitglieds (insbesondere auf Schadensersatz) aufgrund von Schliessungen gemäss Ziffer 13.1, 13.2 oder 13.3 sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


14. Besondere Dienstleistungen und Regelungen zu Partnern

14.1. Absage von Terminen

Wichtiger Hinweis für Sie: Terminabsage? Bitte 24h vorher, sonst fallen Kosten an.

Einzeltermine für Coachings oder Beratungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden die vollen Kosten berechnet.

14.2. Externe Personaltrainer

Das Engagement und Training mit externen Trainern/Coaches in den Räumlichkeiten von SAMS GYM ist nur nach vorheriger schriftlicher Voranmeldung an SAMS GYM GmbH und gegen Zahlung einer Gebühr (derzeit CHF 50.– pro Einheit/Termin, gemäss Preisliste) gestattet.

14.3. Keine Erfolgsgarantie

SAMS GYM GmbH übernimmt keine Garantie für den individuellen Erfolg von Coachings oder Beratungen. Der Erfolg hängt massgeblich von Mitarbeit, Disziplin und individuellen Voraussetzungen des Mitglieds ab. Rückerstattungen aufgrund ausbleibenden Erfolgs sind ausgeschlossen.

14.4. Laufzeit von Coaching-Verträgen

Die Laufzeit von separaten Coaching-/Beratungsverträgen ist unabhängig von einem eventuellen Haupt-/Mitgliedschaftsvertrag. Sofern im Coaching-Vertrag keine spezifische Laufzeit vereinbart wurde, beträgt diese zwölf Monate. Für die Beendigung des Coaching-Vertrags gelten, sofern im Coaching-Vertrag nicht anders geregelt, subsidiär die Regeln für Standard-Abonnements mit >= 12 Monaten Laufzeit (Ziffer 5.1 und 5.3 dieser AGB).

14.5. Persönliche Dienstleistungen

Coaching- und Beratungsleistungen sind persönlich und nicht übertragbar.

14.6. Leistungen von Drittanbietern

SAMS GYM GmbH arbeitet gegebenenfalls mit Drittanbietern zusammen, die eigene Leistungen anbieten (z.B. Kurse, Coachings). Für solche Leistungen oder daraus resultierende Ansprüche erfolgt keine Rückerstattung, Haftung oder Abwicklung durch SAMS GYM GmbH. Massgeblich sind die Vereinbarungen des Mitglieds direkt mit dem Drittanbieter. SAMS GYM GmbH ist hier nur Vermittler oder stellt Räumlichkeiten zur Verfügung.

14.7. Nutzung extern betriebener Plattformen und Apps

14.7.1. Nutzung der Plattform/App

SAMS GYM GmbH nutzt zur Bereitstellung bestimmter Dienste (z.B. Mitgliederverwaltung, Kursbuchung, Inhalte, Kommunikation) eine Online-Plattform oder mobile App (nachfolgend „Plattform/App“), die ggf. unter dem Namen/Design von SAMS GYM GmbH auftritt. Die technische Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Hosting erfolgen nicht durch SAMS GYM GmbH selbst, sondern durch einen unabhängigen spezialisierten Drittanbieter („Plattformbetreiber“). SAMS GYM GmbH kann für verschiedene Dienste auch mehrere Plattformen/Apps von unterschiedlichen Betreibern nutzen. Diese Ziffer 14.7 gilt jeweils für die spezifisch genutzte Plattform/App und deren Betreiber.

14.7.2. Zuständigkeit des Plattformbetreibers

Für technische Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Wartung der Plattform/App ist der Plattformbetreiber verantwortlich. SAMS GYM GmbH hat keinen massgeblichen Einfluss auf technische Infrastruktur und operativen Betrieb. Die Verfügbarkeit kann durch technische Störungen, Wartungsarbeiten des Betreibers oder andere Umstände im dessen Verantwortungsbereich beeinträchtigt werden.

14.7.3. Eigene Inhalte und Dienste

SAMS GYM GmbH ist verantwortlich für die eigenen Inhalte und Dienstleistungen, die sie über die Plattform/App anbietet. Die vertragliche Beziehung bezüglich Mitgliedschaft oder spezifischer von SAMS GYM GmbH erbrachter Dienstleistungen besteht weiterhin zwischen Mitglied und SAMS GYM GmbH.

14.7.4. Haftungsbeschränkung für technische Probleme

Eine Haftung von SAMS GYM GmbH für Schäden des Mitglieds aufgrund technischer Mängel, Fehler, Nichtverfügbarkeit, Sicherheitsvorfällen, Datenverlusten oder anderen Problemen, die ihre Ursache im technischen Betrieb oder der Infrastruktur der Plattform/App durch den Plattformbetreiber haben, ist ausgeschlossen (soweit gesetzlich zulässig). SAMS GYM GmbH übernimmt keine Gewährleistung für ununterbrochene Erreichbarkeit oder Fehlerfreiheit der Plattform/App des Plattformbetreibers. Ansprüche bezüglich technischer Funktionsfähigkeit oder Betrieb der Plattform/App sind ausschliesslich an den Plattformbetreiber zu richten, sofern gesetzliche Bestimmungen oder eine direkte Vertragsbeziehung des Mitglieds zum Plattformbetreiber dies ermöglichen/vorsehen.

14.7.5. Anpassungen und Wechsel

SAMS GYM GmbH behält sich das Recht vor, die Plattform/App oder den Plattformbetreiber zu wechseln sowie Funktionalitäten anzupassen oder einzustellen, sofern dies dem Mitglied unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von SAMS GYM GmbH zumutbar ist.

14.7.6. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform/App erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Hierzu verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung (Informationen über Erhebung, Verarbeitung, Nutzung Ihrer Daten sowie Rolle des Plattformbetreibers).


15. Preise und Gutscheine

15.1. Gültigkeit der Preise

Es gelten die auf unserer Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders ausgewiesen. Nachträgliche Preisänderungen für neu abgeschlossene Verträge begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Anpassung Ihres Preises.

15.2. Sonderaktionen und Gutscheine

Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und kumulierbar mit anderen Angeboten/Rabatten, sofern die Aktionsbedingungen nichts Abweichendes regeln. Gesponserte Gutscheine gelten, sofern nicht anders angegeben, nur für Neukunden beim erstmaligen Kauf eines Abonnements. Sofern nicht anders angegeben, haben Gutscheine eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum.


16. Verhalten im Studio (Privatsphäre und Aufnahmen)

Wichtiger Hinweis für Sie: Respektiere die Privatsphäre! Filmen/Fotografieren anderer ist strikt verboten. Ausnahmen für eigenes Training nur nachts und ohne andere im Bild.

16.1. Rücksichtnahme bei Smart Devices

Bei Nutzung von Smart Devices (z.B. Smartphones, Tablets) im Studio ist auf die Lautstärke zu achten, um andere nicht zu stören. Kopfhörer werden empfohlen.

16.2. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen anderer Personen

Das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen, auf denen andere Personen (Mitglieder, Personal) erkennbar sind oder deren Privatsphäre beeinträchtigt wird, ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes strikt untersagt. Verstösse können zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zum sofortigen Hausverbot durch SAMS GYM GmbH führen.

16.3. Ausnahmen beim Abfilmen des eigenen Trainings

Das Abfilmen des eigenen Trainings ist grundsätzlich nur unter strengen Auflagen gestattet:

  • Es darf ausschliesslich das eigene Training so gefilmt werden, dass keine anderen Personen (oder deren Eigentum) identifizierbar im Bildausschnitt erscheinen und die Privatsphäre anderer jederzeit gewahrt bleibt.
  • Diese Aufnahmen sind nur zwischen 21:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens erlaubt.
  • Die Nutzung von Stativen oder anderer Aufnahmetechnik, die den Trainingsbetrieb oder andere Mitglieder behindert oder gefährdet, ist untersagt.


17. Sicherheits- und Zugangskontrolle

17.1. Videoüberwachung

Die Studios werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht (Schutz vor Vandalismus, Diebstahl; Klärung von Unfällen/Vorfällen; Sicherstellung der Hausordnung). Aufzeichnungen werden ausschliesslich stichprobenartig von der SAMS GYM GmbH oder Beauftragten eingesehen (z.B. bei Sicherheitsvorfällen, Verdacht auf Regelverstösse). Gespeicherte Videodaten werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht, sofern nicht zur Klärung eines konkreten Vorfalls länger aufbewahrt.

17.2. Speicherung von Daten zur Zugangskontrolle

Für erhöhte Sicherheit und Zugangskontrolle speichern wir ausgewählte Personendaten (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sicher. Diese dienen der eindeutigen Identifizierung beim Zutritt und stellen sicher, dass nur Berechtigte Zutritt erhalten.

17.3. Einmalige Übermittlung von Ausweisdaten bei Schlüsselaktivierung

Bei erstmaliger Aktivierung des Zutrittsschlüssels übermitteln Neukunden einmalig ausgewählte Daten ihres amtlichen Ausweisdokuments (Name, Vorname, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Foto des Dokuments) über ein sicheres, verschlüsseltes Online-Formular. Diese dienen ausschliesslich der einmaligen internen Identitätsprüfung zur Verhinderung von Missbrauch und Sicherstellung korrekter Vertragsdaten.

17.4. Löschung der Ausweiskopien

Die übermittelte Kopie (Foto) des Ausweisdokuments wird unmittelbar nach Abschluss der internen Identitätsprüfung (Ziffer 17.3) gelöscht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. Geldwäschereigesetzgebung) die Aufbewahrung der Kopie selbst erfordern.

17.5. Kontrolle der Zutrittsberechtigung und Nachweispflicht

Das Mitglied ist verpflichtet:

  • seinen persönlichen Zutrittsschlüssel während des gesamten Aufenthalts zugänglich aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.

Zur Sicherstellung, dass nur berechtigte Mitglieder die Studios nutzen, ist die SAMS GYM GmbH oder dessen Beauftragte berechtigt, jederzeit Kontrollen durchzuführen. Bei einer Kontrolle muss sich das Mitglied auf Verlangen des Personals ausweisen mittels:

  • des Zutrittsschlüssels
  • eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. ID, Pass, Führerschein).

Wird die gültige Zutrittsberechtigung oder Identität nicht nachgewiesen oder besteht begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z.B. Weitergabe des Schlüssels an Dritte), kann der Zutritt verweigert oder ein sofortiger Verweis ausgesprochen werden. Weitere Massnahmen (z.B. Kündigung gemäss Ziffer 11.3) bleiben vorbehalten.


18. Datenbearbeitung und Datenschutz

Wichtiger Hinweis für Sie: Ihre Daten sind uns wichtig! Alle Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite.

18.1. Zweck der Datenbearbeitung

Die SAMS GYM GmbH bearbeitet Personendaten der Mitglieder (z.B. Name, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Nutzungs-/Trainingsdaten) zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages, Bereitstellung/Verbesserung der Dienstleistungen, Gewährleistung der Sicherheit (Ziffer 17) und Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

18.2. Weitergabe an Dritte und Auftragsbearbeiter

Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. Zahlungs-/Inkassodienstleister), gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine separate, informierte und freiwillige Einwilligung vorliegt. Die SAMS GYM GmbH setzt sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter (z.B. IT-Dienstleister) ein, die Daten ausschliesslich nach Weisung und zu genannten Zwecken bearbeiten.

18.3. Verweis auf die Datenschutzerklärung

Detaillierte Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, Empfängerkategorien, allfälligen Datenübermittlungen ins Ausland, Rechten der Mitglieder (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf) sowie Kontaktdaten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der SAMS GYM Webseite, die integraler Bestandteil des Vertrags ist.


19. Änderung der AGB und Verhaltensregeln

Wichtiger Hinweis für Sie: Änderungen der AGB? Wir informieren Sie 30 Tage vorher. Bei Widerspruch können wir kündigen.

SAMS GYM GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern (z.B. bei Gesetzes-/Rechtsprechungs-/Markt-/Dienstleistungsänderungen).

Verfahren bei AGB-Änderungen:

  • Information: Geplante Änderungen und das Datum des Inkrafttretens werden dem Mitglied mindestens 30 Tage vorher per E-Mail (an zuletzt bekannte Adresse) mitgeteilt. Zusätzlich erfolgt ein gut sichtbarer Aushang in den Studios. Die E-Mail hebt wesentliche Änderungen hervor oder enthält einen Link zur neuen Version und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.
  • Widerspruchsfrist: Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich (z.B. per E-Mail, eingeschriebener Brief), gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum angekündigten Datum Vertragsbestandteil. Auf diese Genehmigungswirkung wird in der E-Mail ausdrücklich hingewiesen.
  • Folgen bei Widerspruch: Bei fristgerechtem Widerspruch wird der Vertrag zu bisherigen Bedingungen fortgeführt. SAMS GYM GmbH hat jedoch das Recht, den Vertrag ausserordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

Anpassung der Verhaltensregeln (Hausordnung): SAMS GYM GmbH ist berechtigt, die Verhaltensregeln jederzeit anzupassen, wenn dies für einen geordneten Betrieb, Sicherheit, Hygiene oder aufgrund veränderter Rahmenbedingungen/Angebote notwendig ist. Die jeweils aktuelle Fassung wird digital zur Verfügung gestellt und ist jederzeit einsehbar. Zugriff auf aktuelle Verhaltensregeln: klicke hier.


20. Schlussbestimmungen

20.1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.  

20.2. Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn, im Online-Abschlussprozess oder späterer Online-Kommunikation wird ausdrücklich eine andere Form vereinbart oder angeboten.

20.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SAMS GYM GmbH. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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